Düsseldorf/Köln - Die Initiative Mehr Demokratie hat den heute von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf für eine Änderung des Landtagswahlrechts als unzureichend kritisiert. Die Grünen hatten einen Antrag formuliert, nach dem die Wähler in Zukunft wie bei einer Bundestagswahl zwei Stimmen haben sollen. Mit der Erststimme sollen die Bürger den von ihnen favorisierten Wahlkreiskandidaten wählen können. Die Zahl der Zweitstimmen für eine Partei soll über die Stärke der Fraktionen im Landtag entscheiden. CDU und FDP hatten bei ihrer Regierungsübernahme im Frühjahr ebenfalls eine solche Reform angekündigt. Bisher hat jeder Wähler bei einer Landtagswahl nur eine Stimme, mit der er gleichzeitig den Wahlkreiskandidaten und die Partei wählt.
"Eine Wahlrechtsreform ist überfällig, aber der jetzt angestrebte Weg stärkt letztlich nur die Parteien";, sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in NRW. Die Wähler entschieden auch beim jetzt vorgeschlagenen Wahlsystem nicht wirklich darüber, wer in den Landtag einziehe. Kandidaten, die bei ihren Wählern vor Ort durchfielen, könnten durch einen guten Listenplatz trotzdem immer noch ins Parlament gelangen.
Mehr Demokratie forderte stattdessen einen mutigen Schritt nach vorne. "Nordrhein- Westfalen sollte das erste Flächenland sein, dass Kumulieren und Panaschieren bei Landtagswahlen einführt", so Schily. Mit Hilfe dieses Wahlrechts können die Wähler die von ihnen favorisierten Kandidaten gezielt auswählen. Die Bürger erhalten dabei die Möglichkeit, Stimmen auf bestimmte Kandidaten zu häufeln und ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien zu verteilen.
"Während die meisten anderen Bundesländer dieses Wahlsystem zumindest in den Städten und Gemeinden eingeführt haben, fehlt es in NRW gänzlich", bedauerte der Geschäftsführer. Zuletzt hatten die Bürger der Stadt Hamburg bei einem Volksentscheid im Juni 2004 mit einer knappen Zweidrittel-Mehrheit für die Einführung dieses Wahlrechts in der Hansestadt gestimmt. In Nordrhein-Westfalen hatten CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag im Frühjahr die Einführung dieses differenzierteren Wahlrechts in den Kommunen vereinbart. Auch die Grünen hatten sich in ihrem Wahlprogramm dafür eingesetzt. "Eine Mehrheit hierfür gibt es also, es fehlt dem Landtag bisher nur an Tatkraft", bemängelte Schily.
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