Pressemitteilung

Westfalenwind irrt bei Bürgerbegehren

Initiative zu Windrädern unzulässig, behauptet Geschäftsführer

Die Initiative „Mehr Demokratie“ wirft dem Geschäftsführer des Windanlagen-Herstellers Westfalenwind, Michael Obst, vor, Unwahrheiten über ein Bürgerbegehren zum Thema Windräder in Borchen zu verbreiten. Obst hatte in einer Pressemitteilung seines Unternehmens die Meinung vertreten, dass das Bürgerbegehren für die Aufrechterhaltung von Klagen der Gemeinde gegen die Genehmigung von zehn Windkraftanlagen thematisch unzulässig sei. Außerdem müsse der Bürgermeister den Beschluss des Gemeinderats zur Rücknahme der Klagen umgehend umsetzen, weil das Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung habe.

 

„Das Bürgerbegehren ist zulässig. Bürgerbegehren haben zudem sehr wohl eine aufschiebende Wirkung“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. „Die umstrittenen Klagen gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen haben nichts mit den Themenausschlüssen für Bürgerbegehren zu tun. Die Gemeindeordnung schließt nur aus, dass die Bürger selber über Angelegenheiten entscheiden, die im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu entscheiden sind. Das Bürgerbegehren fordert aber keine eigene, sondern eine gerichtliche Entscheidung über die Windanlagen-Genehmigung“, erläutert Trennheuser. Deshalb sei dieses Argument des Westfalenwind-Herstellers an den Haaren herbeigezogen.

 

Laut Mehr Demokratie schützt die NRW-Gemeindeordnung Bürgerbegehren durch eine aufschiebende Wirkung vor dem Unterlaufen werden durch Entscheidungen von Räten oder Bürgermeistern. „Wenn ein Bürgerbegehren vom Rat für zulässig erklärt worden ist, gilt die aufschiebende Wirkung bis zum folgenden Bürgerentscheid. Nach bayerischer Rechtsprechung zur gleichen Regelung dort tritt die aufschiebende Wirkung von Bürgerbegehren de facto sogar schon mit dem Tag der Einreichung der Unterschriften in Kraft“, erklärt Trennheuser die Rechtslage.

 

Westfalenwind-Geschäftsführer Obst hat ein Disziplinarverfahren gegen Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen beantragt, weil dieser seine Pflichten als kommunaler Hauptverwaltungsbeamter durch die Nichtrücknahme der Klagen verletze. Der Bürgermeister will die Klagen aufgrund des Bürgerbegehrens vorerst nicht zurückziehen.

 

Der Borchener Gemeinderat hatte die Rücknahme der Klagen wegen der nach Meinung der Ratsmehrheit geringen Erfolgsaussichten, zu erwartendem hoher Schaden für die Gemeinde und Regressansprüchen gegen die Ratsmitglieder in Höhe von neun Millionen Euro beschlossen.

 

„Regressansprüche direkt gegen Ratsmitglieder gibt es niemals“, sagt Trennheuser. Vielmehr versuche ein Unternehmer, mit unzulässigen Mittel auf Biegen und Brechen seine wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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