Pressemitteilung

Weihnachtsgeschenk für Bürgerbegehren

Rat in Lüdinghausen stimmt Erhalt einer Realschule zu

Für ein Bürgerbegehren in Lüdinghausen gab es am Dienstag ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Wie die Initiative „Mehr Demokratie“ meldet, folgte der Stadrat der Forderung einer Elterninitiative und stimmte für den Erhalt einer Realschule.

 

Die Stadt hatte ursprünglich die Einrichtung einer Sekundarschule geplant. In dieser sollten die bisherige Haupt- und Realschule der Stadt aufgehen. Gegen diese Pläne hatte sich die Elterninitiative mit dem nun erfolgreichen Bürgerbegehren gewehrt.

 

Die Realschule sei eine sehr gut funktionierende und nachgefragte Schule in Lüdinghausen und Umgebung, hatte die Initiative argumentiert. Sie sei bei Unternehmen, Handwerk, Handel und Schulen der Sekundarstufe II anerkannt und habe bei mehreren landesweiten Förderprojekten unter anderem die Auszeichnung „Schule der Zukunft“ und „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ erhalten. Das Fortbestehen der Realschule sichere die Wahlfreiheit der Schulformen in Lüdinghausen.

 

Aufgrund des Begehrens hatte der Stadtrat bereits am 4. Oktober entschieden, die Planung einer Sekundarschule nicht weiterzuführen. Weil man bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aber unsicher war, wurde die Entscheidung über die formelle Zulässigkeit und Übernahme des Begehrens auf die gestrige Ratssitzung vertagt.

 

Unklar war, wie mit einer Stellungnahme des Schulministeriums zu einem ähnlichen Bürgerbegehren in Castrop-Rauxel umgegangen werden sollte. Das Ministerium war nach Anfrage der Bezirksregierung Münster der Auffassung, dass das Schulgesetz die Kommunen als Träger der lokalen Schulen verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Die Bezirksregierung Münster hatte ihre Auffassung, dass das Bürgerbegehren in Castrop-Rauxel unzulässig sei, jedoch später revidiert.

 

Der Städte- und Gemeindebund hielt das Bürgerbegehren in Lüdinghausen für zulässig. Das Schulbedarfsermittlungsverfahren stelle kein "förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung" im Sinne der Gemeindeordnung dar, die Bürgerbegehren zu Entscheidungen, die solche Verfahren durchlaufen, ausschließt. Eine zwingende Verpflichtung des Schulträgers, nach einer Elternbefragung eine bestimmte Schulform zu errichten, lasse sich aus dem Schulgesetz und aus einem Runderlass des Schulministeriums zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs nicht entnehmen.

 

Der Rat hat sich dieser Auffassung angeschlossen, das Bürgerbegehren gestern für zulässig erklärt und es nun auch formell inhaltlich übernommen.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren für Erhalt der städtischen Realschule

Pressesprecher


Jens Mindermann
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