Bei der Rangfolgewahl machen Wähler nicht nur ein Kreuz bei ihrem bevorzugten Kandidaten, sondern können Präferenzen für den Fall angeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer demokratischer Legitimation zu ermitteln.
Die Rangfolgewahl sei laut Wölfel außerdem dazu geeignet, das Hin und Her zwischen Abschaffung und Einführung der Stichwahl in NRW endgültig zu beenden. So wurde die Stichwahl in NRW erstmals 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft, dann 2011 erneut eingeführt. Im vergangenen Jahr beschloss der Landtag mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsfraktionen die erneute Abschaffung der Stichwahl. Ende des Jahres 2019 urteilte das Landesverfassungsgericht allerdings, dass eine Abschaffung nicht verfassungskonform sei. Mehr Demokratie hatte zuvor zusammen mit einem breiten Bündnis aus Parteien und Organisationen fast 20.000 Unterschriften für den Erhalt der Stichwahl gesammelt.
Die Rangfolgewahl ist besonders im angelächsischen Raum verbreitet. Sie findet etwa Anwendung bei der Wahl des australischen Repräsentantenhauses, bei Oberhaus-Wahlen in Großbritannien und bei den irischen Parlamentswahlen.