Für die Kläger ist die verschärfte Fünf-Prozent-Hürde übermäßig streng und führt dazu, dass Millionen Stimmen nicht mehr zählen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt diese Bedenken und erklärte die Reform in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Trennheuser fügt hinzu: „Die Entscheidung des Gerichts stellt sicher, dass die Chancengleichheit der Parteien und die Gleichheit der Wahl gewahrt bleiben. Nicht nur wir Klägerinnen und Kläger haben gewonnen, sondern auch Millionen von Wählerinnen und Wählern. Ihre Stimmen werden auch in Zukunft im Bundestag repräsentiert werden.“
Die Klage richtete sich gegen die März 2023 beschlossene Wahlrechtsreform, die die Fünf-Prozent-Hürde verschärfte und die Grundmandatsklausel abschaffte. Diese Reform hätte zur Folge gehabt, dass Parteien trotz des Gewinns von Direktmandaten ohne Abgeordnete im Bundestag vertreten gewesen wären, wenn sie bundesweit unter fünf Prozent der Stimmen erhalten hätten.
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