Pressemitteilung

Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt

Mehr Demokratie begrüßt Änderung der Gemeindeordnung

Der Landtag beschließt heute eine Verbesserung der Regeln für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Künftig sollen direkte-demokratische Initiativen in Städten und Gemeinden bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Bisher geschieht dies erst nach Einreichung der Unterschriften. Die Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt die Änderung.

 

„Mit der Vorprüfung wird die Zahl der Bürgerbegehren, die aufgrund von Formfehlern für unzulässig erklärt werden, zurückgehen. Wird ein Begehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Herz und Nieren geprüft, können Fehler rechtzeitig entdeckt und ausgemerzt werden“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“.

 

Laut Statistik seines Vereins sind in NRW seit 1994 rund 40 Prozent aller eingereichten Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. „Dieser Anteil ist enorm hoch. Wenn es um Fehler in der Fragestellung oder Begründung von Bürgerbegehren geht, lässt sich die Unzulässigkeit mit der Vorprüfung in Zukunft verhindern“, erläutert Trennheuser.

 

Die Gemeindeordnung stellt an Bürgerbegehren verschiedene Anforderungen. So muss die Unterschriftenliste eine Fragestellung enthalten, die im Fall eines Bürgerentscheids auch auf dem Stimmzettel steht. Außerdem müssen die Bürgerbegehrensinitiatoren ihre Argumente in einer Begründung darlegen. Zudem bedarf es einer Schätzung der Kosten, die einer Kommune entstehen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Diese Kostenschätzung wird von der jeweiligen Gemeinde erstellt. Außerdem müssen bis zu drei Vertretungsberechtigte benannt werden, die für die Anmeldung eines Bürgerbegehrens wichtig sind, aber auch für den Fall, dass gegen einen Unzulässigkeitsbeschluss eines Rates zu einem Bürgerbegehren geklagt werden soll.

 

Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und Thüringen. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates die Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen. In NRW soll zuerst der Rat selber entscheiden, der jeweilige Hauptausschuss nur ersatzweise, wenn dem Rat etwa wegen Ferien oder seltener Sitzungen keine zeitnahe Entscheidung möglich ist. Die Vorprüfung muss hierzu von den Initiatoren des Bürgerbegehrens beantragt werden.

 

Ganz verschwinden werden unzulässige Bürgerbegehren mit der Regeländerung allerdings nicht. „Überflüssige Hürden wie Themenausschlüsse und knappe Einreichungsfristen stehen leider weiter in der Gemeindeordnung. Solange diese Hürden weiter bestehen, werden Bürgerbegehren immer wieder Probleme bekommen“, bedauert Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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