Pressemitteilung

Volksentscheid-Ball bleibt im Spiel

CDU und FDP wollen direkte Demokratie verbessern

Die Initiative „Mehr Demokratie“ zeigt sich erfreut über die Ankündigung von CDU und FDP, die direktdemokratischen Elemente in NRW stärken zu wollen. "Die Weiterentwicklung von Volksinitiativen und Volksbegehren muss noch mit Inhalten gefüllt werden. Die Einführung der Vorprüfung von kommunalen Bürgerbegehren gibt den Bürgern mehr Rechtssicherheit", kommentiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser den Koalitionsvertrag.

 

Begrüßt wird von Mehr Demokratie in diesem Zusammenhang die Entscheidung der FDP, ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen zu lassen. „Es ist gut, alle Parteimitglieder an solchen Entscheidungen zu beteiligen, eine ähnliche Beteiligung aller NRW-Bürger an der Landespolitik wäre aber genauso wünschenswert“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Er erinnert daran, dass es in der Geschichte des Landes noch nie einen Volksentscheid gegeben hat.

 

„Im vergangenen Jahr ist der Versuch gescheitert, die Hürden für Volksbegehren zu senken. Armin Laschet und Christian Lindner können den auf dem Spielfeld liegenden Ball jetzt wieder ins Rollen und ins Tor bringen“, ermuntert Trennheuser die schwarz-gelbe Koalition. 2016 konnten sich die Fraktionen in der Verfassungskommission des Landtags nicht auf eine Vereinfachung der direkten Demokratie auf Landesebene einigen. Hauptgrund waren aber nicht inhaltliche Differenzen, sondern Uneinigkeit über die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen.

 

Das Hauptproblem für Volksbegehren in NRW ist aus Sicht von Mehr Demokratie die hohe Unterschriftenhürde. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich mindestens 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen. Das sind acht Prozent aller Stimmberechtigten. Darum, dieses Quorum zu erreichen, kämpft derzeit mit der Initiative „G9 jetzt in NRW“ erstmals seit 39 Jahren in NRW wieder ein Volksbegehren. Insgesamt ist dieses Begehren erst das dritte in der Geschichte des Landes. Bundesweit gab es bis Ende vergangenen Jahres 91 Volksbegehren und 23 Volksabstimmungen.

 

Kommunale Bürgerbegehren werden aktuell nicht selten wegen formaler Fehler auf den Unterschriftenlisten für unzulässig erklärt. "Das Problem ist, dass die Rechtsprüfung erst nach Einreichung der Unterschriften stattfindet. Dann ist es für Korrekturen zu spät. Eine Prüfung vor Beginn der Unterschriftensammlung würde dieses Problem beheben", erläutert Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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