Pressemitteilung

Volksbegehren nicht versandfähig

Hauptausschuss des Landtags stimmt restriktiver Verordnung zu

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die heutige Zustimmung des Hauptausschusses des Landtags zu einer „restriktiven“ Verordnung zur Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in NRW. „Nach dieser Verordnung dürfen Unterschriftenlisten von Volksbegehren in Zukunft weder mit der Post verschickt, noch zum Herunterladen ins Internet gestellt werden“, bemängelt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Initiatoren von Volksbegehren müssen außerdem darauf achten, dass Listen nicht von Unterschriftensammlern an andere Personen weitergereicht werden und Unterzeichner sich nicht mehrfach eintragen. Unterschriften dürfen nur von "Berechtigten" gesammelt werden, die von den Volksbegehrensinitiatoren zu benennen sind.

 

„Solch bürokratische Regeln kann sich nur ausdenken, wer selber noch nie Unterschriften gesammelt hat. Sonst wäre sofort klar, dass solche Vorgaben in der Praxis nicht einzuhalten sind“, so Trennheuser. Die neuen Regeln für Volksbegehren galten bislang schon für Volksinitiativen. Mit einer Volksinitiative können die Bürger den Landtag auffordern, sich mit einer politischen Forderung oder einem Gesetzentwurf zu befassen. Nach Ablehnung einer Volksinitiative durch den Landtag ist das Verfahren beendet. Volksbegehren führen nach einem Nein des Landtag hingegen automatisch zum Volksentscheid. Damit der Landtag sich mit einer Volksinitiative befasst, muss diese von mindestens 0,5 Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Damit liegt die Hürde derzeit bei 66.322 Unterschriften. Für ein Volksbegehren bedarf es der Unterstützung von rund 1,1 Millionen Bürgern. Frei gesammelte Unterschriften müssen die Initiatoren von Volksinitiativen und Volksbegehren auf eigene Kosten von den Gemeinden auf ihre Gültigkeit prüfen lassen. Das lässt laut Mehr Demokratie die Portokosten explodieren und verteuert die Nutzung der direkten Demokratie immens.

 

„Wegen des praxisuntauglichen Verfahrens und der Schwäche der Volksinitiative an sich hat es seit 2008 in Nordrhein-Westfalen keine Volksinitiative mehr gegeben“, erläuterte Trennheuser. Nach Einführung dieses Demokratie-Instruments 2002 waren zunächst eine Reihe von Volksinitiativen an den Start gegangen. Von neun Volksinitiativen war aber nur die des Bundes der Steuerzahler für eine Reform der Diätenversorgung der Landtagsabgeordneten erfolgreich.

 

Nachdem Mehr Demokratie bereits im vergangenen Jahr in einer Landtagsanhörung auf die Verbesserungsbedürftigkeit der Durchführungsregeln hingewiesen hatte, hatten sich Grüne und Piraten in ihren Programmen zur Landtagswahl für eine Vereinfachung der Volksinitiative ausgesprochen. „Statt einer Vereinfachung bekommen wir jetzt aber eine Übertragung der schlechten Regeln auch auf Volksbegehren“, zeigt sich Trennheuser enttäuscht. Bürger würden bei der Nutzung ihrer demokratischen Rechte unnötig behindert, die direkte Demokratie drohe ein zahnloser Tiger zu bleiben.

 

Mehr Informationen: <link>Volksinitiative - Die Unvollendete

Pressesprecher


Jens Mindermann
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