Pressemitteilung

Volksbegehren in NRW nur etwas für Historiker

Mehr Demokratie verzeichnet Null-Praxis in Volksbegehrens-Bericht

Die direkte Demokratie ist in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene nur als Untersuchungsgegenstand für Historiker geeignet, nicht aber zur Nutzung durch einmischungswillige Bürger. Das zeigt einmal mehr der heute von der Initiative „Mehr Demokratie“ vorgestellte Volksbegehrens-Bericht für das Jahr 2010. „Während die Zahl der Volksinitiativen und Volksbegehren in anderen Bundesländern wächst, verharrt NRW weiterhin auf dem Nullpunkt“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.

 

In der Auflistung der Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in den deutschen Bundesländern verzeichnet der Verein für das vergangene Jahr 16 neu gestartete direktdemokratische Verfahren. Das sind fünf mehr als im Vorjahr. Keines davon fand in NRW statt. Wegen unerreichbar hoher Hürden konnten die Bürger hier zuletzt 1978 ein Volksbegehren unterschreiben. Die Gesamtzahl aller Verfahren belief sich 2010 auf 30. Von den vier durchgeführten Volksbegehren waren drei bis zum Jahresende erfolgreich. Bundesweit bekannt geworden waren dabei die Volksbegehren für einen strikten Nichtraucherschutz in Bayern und gegen die Schulreform in Hamburg. Diese konnten sich jeweils im Volksentscheid durchsetzen. In Thüringen wurde außerdem ein Volksbegehren zur Familienpolitik inhaltlich vom Landtag übernommen.

 

Insgesamt waren 36 Prozent aller 14 abgeschlossenen direktdemokratischen Verfahren erfolgreich. Der langjährige Schnitt liegt bei 29 Prozent. Von 1946 bis Ende 2010 wurden in den Ländern insgesamt 251 direktdemokratische Verfahren eingeleitet. 72 davon gelangten bis zum Volksbegehren, 18 bis zum Volksentscheid. Zusätzlich gab es 46 so genannte Volkspetitionen, also Unterschriftenaktionen, mit denen sich die Landtage bei ausreichender Unterschriftenzahl zumindest inhaltlich beschäftigen müssen.

 

Mit Volksbegehren können die Bürger in allen Bundesländern eine Forderung in Form eines Gesetzentwurfes auf die politische Tagesordnung setzen. Lehnt ein Landtag ein Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Die Hürden sind dabei von Land zu Land sehr verschieden. Damit sich der Düsseldorfer Landtag mit einem Volksbegehren befasst, muss dieses zuvor binnen acht Wochen von mehr als einer Million Bürger unterschrieben worden sein. Die Eintragung ist dabei nur in den Rathäusern möglich.

 

SPD und Grüne haben Ende Februar einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Spielregeln für Volksbegehren in den Landtag eingebracht. Danach soll die Unterschriftensammlung auch an Infoständen und bei Veranstaltungen möglich sein. Die Eintragungsfrist soll in Zukunft ein Jahr betragen. In einem weiteren Schritt wollen SPD und Grüne die Unterschriftenhürde von derzeit acht Prozent der Stimmberechtigten senken. Weil hierzu eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag nötig ist, soll auch die Landtagsopposition für diese Änderung gewonnen werden.

 

Mehr Informationen: <link>Volksbegehrens-Bericht 2010

Pressesprecher


Jens Mindermann
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