Pressemitteilung

Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen

Mehr Demokratie kritisiert, dass keine Kostenschätzung erstellt wird
Eine von der Stadt erstellte Kostenschätzung ist elementarer Bestandteil eines Bürgerbegehrens – ohne sie kann ein Bürgerbegehren nicht gestartet werden. Einem Essener Bürgerbegehren, das sich für den Erhalt von städtischen Krankenhäusern einsetzt, wird dieser Umstand aktuell zum Problem. Die Stadt verweigert dem Bürgerbegehren ohne ersichtliche rechtliche Grundlage die Erstellung einer Kostenschätzung. Mehr Demokratie kritisiert dies scharf. „Die Stadtverwaltung setzt sich eigenwillig über die Gemeindeordnung hinweg und greift dabei massiv in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ein!“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie.

In einem Schreiben des Rechtsdezernenten der Stadt Essen an die Initiatoren des Bürgerbegehrens, das Mehr Demokratie vorliegt, wird die Weigerung der Stadtverwaltung zur Erstellung einer Kostenschätzung unter anderem mit einer potenziellen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens begründet. Aus Sicht Wölfels leuchte diese Argumentation nicht ein, schließlich erfolge die Zulässigkeitsprüfung eines Bürgerbegehrens erstens zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren und zweitens nicht durch die Stadtverwaltung, sondern durch den Stadtrat. Die Gemeindeordnung sei hier eindeutig.

Weiterhin sei nicht nachvollziehbar, wieso laut Schreiben aufgrund der Komplexität des Vorhabens auch die Erstellung einer „nur überschlägigen Kostenschätzung jedenfalls unmöglich“ sei. Mit dieser Begründung ließen sich laut Wölfel nahezu willkürlich unliebsame Bürgerbegehren verhindern. Bei vergleichbar komplexen Bürgerbegehren in anderen Städten, wie etwa einem Kölner Bürgerbegehren aus dem Jahr 2020, das eine Umstellung der städtischen Energieversorgung zum Ziel habe, sei eine Kostenschätzung übrigens auch möglich gewesen. Schließlich handele es sich bei einer Kostenschätzung um eben das: eine Schätzung, keine exakte Berechnung.

Die Initiative versucht bereits im dritten Anlauf, mithilfe eines Bürgerbegehrens gegen die Schließungen des St. Vincenz-Krankenhaus und des Marienhospitals vorzugehen. Zwei Initiativen scheiterten bereits an der Zulässigkeit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Soll die Stadt Essen die „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ gründen, und als deren Gesellschaftsgegenstand die Förderung der Gesundheitsversorgung in Essen durch Erhalt, Reaktivierung sowie Neugründung von wohnortnahen Klinikstandorten der Grund- und Regelversorgung festlegen?“.

Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine Kostenschätzung enthalten. Diese wird von der jeweiligen Verwaltung erstellt. Inhalt ist eine Schätzung der Kosten, die auf eine Kommune zukommen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Seit Einführung der Kostenschätzung gab es immer wieder Ärger mit dieser. Mehr Demokratie fordert deshalb, dass die Kostenschätzung nach bayerischem Vorbild aus dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.



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