Pressemitteilung

Unzulässig, aber erfolgreich

Recklinghausen/Köln - Für manche Bürgerbegehren kann ein Scheitern auch eine Chance sein. Ein Bürgerbegehren für eine "kinder- und jugendfreundliche Stadt Recklinghausen" wurde im Mai dieses Jahres zwar formal für unzulässig erklärt, soll aber inhaltlich nun doch umgesetzt werden. Die im Mai 2004 von der Wählergemeinschaft "Wir in Recklinghausen" (WIR) gestartete Initiative hatte auf ihrer Unterschriftenliste einen 11-Punkte-Katalog zur Verbesserung der Kinder- und Jugendpolitik in der Ruhrgebietsstadt aufgestellt.

 

Gefordert wurden darin etwa ein "Kinderfreundlichkeits - Prüfverfahren" für alle Kinder und Jugendliche betreffende Planungen. Auch sollte eine bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot geschaffen werden. Für Jugendliche war der Bau von Pavillons als wetterfeste Treffpunkte vorgesehen. Über 6.000 Recklinghausener hatten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Am heutigen Dienstag kommt nun der Ratsausschuss für Kinder, Jugend und Familie zusammen, um eine Kommission ins Leben zu rufen, die sich mit den einzelnen Forderungen des Bürgerbegehrens befassen und Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll.

 

"Dieses Beispiel zeigt, dass Bürgerbegehren oft gute Verbesserungsvorschläge der Bürger an ihre gewählten Vertreter sind", kommentierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer der Initiative Mehr Demokratie am Dienstag die Entwicklung in Recklinghausen. Dass Bürgerbegehren vom Rat übernommen werden, ist kein Einzelfall. Etwa jedes fünfte Begehren in Nordrhein - Westfalen erreicht ein Einlenken des Rates oder einen Kompromiss. Allein in diesem Jahr erzielten fünf weitere Initiativen auf diesem Weg einen Erfolg.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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