Pressemitteilung

Themenausschlüsse für Bürgerbegehren

Wer das in den meisten Bundesländern erst in den 90er Jahren eingeführte Instrument Bürgerbegehren und -entscheid nutzen will, um eine kommunalpolitische Maßnahme durchzusetzen oder zu verhindern, bekommt allzu oft die Auskunft, die Angelegenheit sei nicht bürgerentscheidsfähig. Ausgeschlossen sind so etwa häufig Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder zu Angelegenheiten, die Planfeststellungsverfahren unterliegen. Irritiert fragen sich Bürgerinnen und Bürger dann, mit welcher Berechtigung dem Souverän etwas vorenthalten wird, was allein die von ihm eingesetzten Organe entscheiden dürfen.

 

In einem rechtsvergleichenden Überblick über bundesdeutsche Gemeindeordnungen in den Flächenländern hat die Initiative „Mehr Demokratie“ deshalb Vorschläge für Rechtsanwendung und Gesetzgebung zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs für Bürgerbegehren und entscheide zusammen getragen.

 

Das 11-seitige Positionspapier "Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" kann aus dem Internet herunter geladen werden unter www.mehr-demokratie.de/positionen.html oder bestellt werden bei Mehr Demokratie, Mühlenstr. 18, 51143 Köln, Tel. 02203-5928-59/Fax -62, E-Mail: nrwkein spam@mehr-demokratie.de

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
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Fakten und Argumente