Pressemitteilung

Stadt Bielefeld irrt bei Bürgerbegehren

Mehr Demokratie: Initiative muss keinen Alternativvorschlag machen

Nach Meinung der Initiative „Mehr Demokratie“ darf die Stadt Bielefeld von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen einen geplanten Hochbahnsteig keinen Alternativvorschlag fordern. „Die Gemeindeordnung verlangt dies von Bürgerbegehren nicht. Es reicht, mit einem Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss aufheben zu wollen“, erklärt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Die Initiative „Erhalt der Hauptstraße in Brackwede“ hatte im Oktober ein Bürgerbegehren gegen den vom Stadtentwicklungsausschuss des Rates beschlossenen Hochbahnsteig angemeldet. Seitdem warten die Initiatoren des Begehrens auf die Schätzung der Kosten für den Fall, dass das Bürgerbegehren erfolgreich ist. Nach Meinung der Stadt reicht es in diesem Fall nicht, gegen den Bahnsteig zu sein. Es müsse eine berechenbare Alternative genannt werden, mit der bis zum Jahr 2022 die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit erreicht werden könne.

 

„Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss sich die Stadt Gedanken über Alternativen machen, nicht aber die Betreiber des Bürgerbegehrens“, erläutert Trennheuser. Der Fall in Bielefeld bestätige die Kritik von Mehr Demokratie an der für Bürgerbegehren notwendigen Kostenschätzung. „Diese Anforderung führt immer wieder zu unnötigen Komplikationen, sie sollte deshalb aus der Gemeindeordnung gestrichen werden“, fordert Trennheuser.

 

Als Negativbeispiele zum Thema Kostenschätzung führt Mehr Demokratie Bürgerbegehren in Bonn und Langenfeld auf. Bei einem Bürgerbegehren gegen ein Einkaufszentrum im Bonner Viktoriaviertel hatte sich die Verwaltung gleich mehrfach verrechnet und so gleich drei Kostenschätzungen bekommen. Wie in Bielefeld hatte die Verwaltung in Langenfeld die Umsetzung eines Bürgerbegehrens nicht für umsetzbar gehalten und die Kosten für etwas ganz anderes berechnet. Während mit dem Begehren der Erhalt eines Schulgebäudes gefordert wurde, errechnete die Stadt die Kosten für einen Schul-Neubau.

 

„Das Bundesland Bayern zeigt, dass es keine Probleme gibt, wenn die Erläuterung der Kostenfrage nicht zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist“, sagt Trennheuser. Dieser Auffassung habe sich in der vergangenen Woche auch der niedersächsische Landtag angeschlossen und den von bisher von Bürgerbegehren geforderten Kostendeckungsvorschlag ersatzlos aus der Gemeindeordnung gestrichen. „Der NRW-Landtag sollte dieser Entscheidung folgen“, meint Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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