Pressemitteilung

Sparkassengesetz: Vorerst kein Volksbegehren

Initiative: Direkte Demokratie fördert Konsensbereitschaft

Zum Sparkassengesetz wird es vorerst kein Volksbegehren geben. Mit den gestern bekannt gegebenen Änderungen des Gesetzentwurfes der Landesregierung sind CDU und FDP den Kritikern in den meisten Punkten entgegen gekommen. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert zwar, dass Privatisierungen von Sparkassen theoretisch noch immer möglich seien, will aber erst einmal den weiteren Verlauf der Gesetzgebung abwarten.

 

Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" hat die direkte Demokratie beim Thema Sparkassengesetz Wirkung gezeigt. CDU und FDP hätten bei den umstrittenen Punkten eingelenkt, weil Opposition, Gewerkschaften, Kommunen und Sparkassen mit einem Volksbegehren gegen die ursprünglichen Pläne der schwarz-gelben Koalition gedroht hatten. "Die direkte Demokratie hat also in diesem Fall die Konsensbereitschaft im Parlament gefördert", erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Finanzminister Helmut Linssen (CDU) hatte gestern den geänderten Entwurf des Sparkassengesetzes vorgestellt. Danach werden die Gesetzespassagen zur Funktion des Trägerkapitals konkretisiert, um eine von Kritikern abgelehnte Privatisierung der Sparkassen auszuschließen. Die umstrittene Verbundzusammenarbeit zwischen Sparkassen und Westdeutscher Landesbank (WestLB) soll nun auf bestehenden Verträgen basieren. Die Funktion der WestLB als Sparkassenzentralbank wird präziser formuliert.

 

"Wegen der hohen Hürden für Volksbegehren kommt die konsensfördernde Wirkung der direkten Demokratie in Nordrhein-Westfalen leider viel zu wenig zum Tragen", bedauerte Slonka. Um einen Volksentscheid herbeizuführen, müssen sich binnen acht Wochen rund eine Million Bürger (acht Prozent der Stimmberechtigten) in die Unterschriftenliste eines Volksbegehrens eintragen. Die Unterschrift kann dabei nur in öffentlichen Eintragungsstellen wie Rathäusern und Schulen geleistet werden. Mehr Demokratie will die Unterschriftenhürde auf zwei Prozent gesenkt sehen. Außerdem soll die freie Unterschriftensammlung ermöglicht werden.

 

Zwischen Rhein und Weser war bisher nur ein Volksbegehren erfolgreich. 1978 hatten 29,9 Prozent der Stimmberechtigten eine Initiative gegen die Zusammenführung von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in einer "Kooperativen Schule" unterschrieben. Die sozial-liberale Landesregierung hatte die von ihr geplante Schulreform daraufhin aufgegeben. 1994 hatte die SPD-geführte Landesregierung bei der Frage der Direktwahl der Bürgermeister eingelenkt, nachdem CDU und FDP ein Volksbegehren zu deren Einführung gestartet hatten.

 

Mehr Informationen: <link http: www.nrw.mehr-demokratie.de volksentscheid-nrw.html>Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide in NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
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