Pressemitteilung

Schul-Begehren unzulässig, aber erfolgreich

Siegener Rat beschließt vorläufigen Erhalt fast aller Schulen

Der Rat der Stadt Siegen hat am Mittwoch ein Bürgerbegehren für den Erhalt eines Gymnasiums formal für unzulässig erklärt, ihm inhaltlich aber stattgegeben. Nicht nur das zur Schließung vorgesehene Gymnasium am Löhrtor, sondern bis auf eine Förderschule alle Schulen der Stadt sollen vorerst erhalten bleiben. Der Rat will jetzt erst 2012 über die Zukunft der vier städtischen Gymnasien entscheiden.

 

Das Bürgerbegehren war von einer Elterninitiative gestartet worden, weil der Rat es im September abgelehnt hatte, einem Mensabau am Gymnasium Löhrtor zuzustimmen. Eltern, Lehrer und Schüler des Gymnasiums hatten die Ablehnung des Mensabaus als ein Zeichen dafür gedeutet, dass die Schule geschlossen werden sollte. Berechnungen der Verwaltungen hatten zuvor sinkende Schülerzahlen vorhergesagt und damit die Möglichkeit zur Schließung eröffnet. Ohne Innenstadt-Gymnasium entstünden aber unzumutbar lange Schulwege und somit eine Benachteiligung besonders der Innenstadtkinder, argumentierten die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Das Gymnasium Am Löhrtor sei das einzige Halbtagsgymnasium der Stadt. Mehr als 6.000 Siegener hatten das Bürgerbegehren für den Erhalt der Schule unterschrieben.

 

Unzulässig ist das Bürgerbegehren nach Auffassung des Rates, weil die Fragestellung "Soll das Gymnasium Am Löhrtor erhalten bleiben?" nicht eindeutig ist. Es sei unklar, ob das Gymnasium "Am Löhrtor" zusätzlich zu den anderen bestehenden Gymnasien erhalten bleiben oder aber statt des Gymnasiums "Am Löhrtor" ein anderes Gymnasium geschlossen werden soll. Demzufolge blieben zumindest beide Auslegungsoptionen offen. Auch sei der Vorschlag des Bürgerbegehrens zur Deckung der Kosten für eine Weiterführung des Gymnasiums unzureichend.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Unzulässigkeitsbegründung. „Die Fragestellung ist klar und eindeutig. Bei Bürgerbegehren in anderen Orten waren ähnliche Formulierungen kein Hindernis“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Ärgerlich sei außerdem, dass erneut ein Bürgerbegehren wegen eines umstrittenen Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt wurde. Nach Angaben von Mehr Demokratie ist dies Anforderung in Nordrhein-Westfalen der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren. Der Verein fordert deshalb, dass Bürgerbegehren keine solchen Berechnungen mehr enthalten müssen. „Das schon deshalb, weil jeder Kostendeckungsvorschlag sowieso unverbindlich ist und er beim Bürgerentscheid als Entscheidungskriterium für die Bürger nirgendwo mehr auftaucht“, so Slonka. SPD und Grüne im Landtag wollen laut Koalitionsvertrag dafür sorgen, dass der Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren kein Zulässigkeitskriterium mehr ist. Die Linke fordert dessen Abschaffung.

 

Schul-Bürgerbegehren haben laut Mehr Demokratie derzeit in NRW Konjunktur. Initiativen laufen derzeit in Alsdorf, Bielefeld, Blomberg und Pulheim.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Erhalt des Gymnasiums Am Löhrtor

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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