Anfang des Jahres wurde ein Bürgerbegehren in Mettmann mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass es die Kostenschätzung nicht ausreichend abgebildet habe. In Bochum musste der Radentscheid seine Unterschriftensammlung erneut starten. Die Kostenschätzung der Stadt konnte wegen ihres Umfangs von vier Seiten nicht komplett auf der Unterschriftenliste dargestellt werden. In Essen war erst ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nötig, damit die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung erstellte. Jetzt steht wieder eine Initiative in den Startlöchern, um Unterschriften zu sammeln, und wird von dieser Formalität ausgebremst. „Schon die Beispiele nur aus diesem Jahr zeigen eindrücklich, dass die Pflicht zur Kostenschätzung abgeschafft werden sollte“, so Wölfel weiter. Die Debatte über die Kosten eines Bürgerbegehrens gehöre in die öffentliche Diskussion, nicht auf die Unterschriftenliste.
Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine Kostenschätzung enthalten, welche von der jeweiligen Verwaltung erstellt wird. Zuvor mussten Initiativen die Kostenschätzung noch selbst erstellen. Was zunächst als Entlastung für Bürgerinitiativen gedacht war, stellte sich jedoch schnell als zusätzliche Hürde heraus. So gibt es seit Einführung der Kostenschätzung immer wieder Probleme mit dieser. Mehr Demokratie fordert deshalb, die Kostenschätzung als Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen. Vorbild ist dabei das Bundesland Bayern. „Kein Bundesland hat so viel Erfahrung mit Bürgerbegehren wie Bayern, rund ein Drittel aller Bürgerbegehren deutschlandweit findet dort statt. Eine Kostenschätzung braucht es dort jedoch nicht. Daran sollten wir uns auch in NRW orientieren“, erklärt Wölfel.
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