Pressemitteilung

Ratsbürgerentscheid in Schloß Holte-Stukenbrock: Mehrheit für Flüchtlingsunterkunft in Liemke

Entscheidung nicht im Sinne des Bürgerbegehrens

Bei einem heute zu Ende gegangenen Ratsbürgerentscheid über den Standort einer Flüchtlingsunterkunft in Schloß Holte-Stukenbrock hat sich eine Mehrheit der Abstimmenden für den Standort am Bachweg in Liemke ausgesprochen. Insgesamt stimmten 56,85 Prozent der Abstimmenden für den Standort in Liemke und 43,15 Prozent für den Standort auf dem ehemaligen Campingplatz „In den Tannen“. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 45,29 Prozent.

Wegen steigender Flüchtlingszahlen hatte der Stadtrat im März dieses Jahrs mit den Stimmen der CDU-Fraktion den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Ortsteil Liemke beschlossen. Gegen diese Entscheidung formierte sich Protest auf Seiten der anderen im Rat vertretenen Fraktionen sowie ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer. Die Flüchtlingshilfe St. Johannes initiierte daraufhin ein Bürgerbegehren für einen alternativen Standort für die Unterkunft. Noch während der Unterschriftensammlung für das Begehren entschied der Rat einen Ratsbürgerentscheids über den Standort der Flüchtlingsunterkunft durchzuführen. 

Aus Sicht der CDU-Fraktion sei es ein Gebot der politischen Verlässlichkeit, die Unterkunft im Ortsteil Liemke zu errichten. Immerhin beschloss der Rat bereits im Jahr 2016, dass alle Ortsteile Schloß Holte-Stukenbrocks gleichermaßen bei dem Bau von Flüchtlingsunterkünften bedacht werden sollten. Anders als in den anderen Ortsteilen, sei wegen der geringen Zuteilung von Flüchtlingen eine Unterkunft in Liemke bislang nichtnotwendig gewesen. Dies habe sich mit der angekündigten Zuteilung weiterer Flüchtlinge nun geändert.

Die Befürworter eines alternativen Standortes kritisieren, dass die geplante Unterkunft in Liemke zu weit außerhalb des Stadtkerns liege und eine angemessene Versorgung sowie Integration der Flüchtlinge verhindere. Darüber hinaus sei mit dem ehemaligen Campingplatz „In den Tannen“ am Föhrenweg ein wesentlich besser geeigneter Standort in Stadtbesitz bereits vorhanden. Da dieser in unmittelbarer Nähe zum Zentrum liege, seien wichtige Anlaufstellen wie das Rathaus, Ärzte, Schulen und Kindergärten von dort aus fußläufig erreichbar. 

Im Jahr 1997 hatte es schon einmal in Schloß Holte-Stukenbrock einen Bürgerentscheid als Reaktion auf einen Ratsbeschluss gegeben. Entgegen einem Ratsbeschluss sprach sich eine satte Mehrheit von 82,8 Prozent der Bürger für eine zehnjährige Übergangsfrist bei Brunnenbesitzern für den Anschluss an vorhandene Wasserleitungen aus. Die Abstimmungsbeteiligung betrug damals 38,94 Prozent.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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