Kommunalpolitiker folgen formal gescheitertem Bürgerbegehren
Erst waren die Initiatoren tief enttäuscht, jetzt haben sie doch noch den Sieg davon getragen: der Rat der Stadt Niederkrüchten hat gestern beschlossen, einem im Bürgerentscheid formal gescheiterten Bürgerbegehren zu folgen. Ein geplanter Supermarkt wird am Standort Heineland errichtet. Ein im Sommer für diesen Standort eingereichtes Bürgerbegehren hatte im Bürgerentscheid am 29. November zwar die Zustimmung von 52,7 Prozent aller Abstimmenden, jedoch nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht.
„Es ist schön, dass der Niederkrüchtener Rat den tatsächlichen Mehrheitswillen zur Geltung kommen lässt“, freut sich Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. „Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden verdreht Mehrheitsverhältnisse oft in ihr Gegenteil. Das frustriert engagierte Bürger und alle die, deren Stimme beim Bürgerentscheid trotz gewonnener Mehrheit nicht zählt“, so Trennheuser weiter.
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Bürgerbegehren nur dann als im Bürgerentscheid angenommen, wenn eine Mehrheit hierfür je nach Gemeindegröße mindestens zehn, 15 oder 20 Prozent ausmacht. Diese Hürde bringt laut Mehr Demokratie fast jedes zweite Bürgerbegehren zu Fall. Mehr Demokratie fordert die Abschaffung von Abstimmungsquoren. Wie bei Wahlen auch soll das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ gelten.
Die Übernahme der Forderung des im Bürgerentscheid formal gescheiterten Bürgerbegehrens ist in diesem Jahr in NRW bereits der zweite Fall dieser Art. In Erftstadt hatte der Stadtrat im September den Erhalt aller weiterführenden Schulen beschlossen, für die sich ein Bürgerbegehren eingesetzt hatte. Auch diese Initiative hatte im Bürgerentscheid mit 68,2 Prozent zwar eine Mehrheit erhalten, jedoch das 20-Prozent-Quorum nicht erreicht. Die geplante Einrichtung einer Gesamtschule wurde auf Eis gelegt.
„Es sollte für den Landtag ein Alarmsignal sein, wenn inzwischen selbst Stadträte das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden für fragwürdig halten und für Inhalte von Bürgerbegehren stimmen, die daran gescheitert sind“, meint Trennheuser. Das Thema gehöre deshalb wieder auf die Tagesordnung des Parlaments.
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