Pressemitteilung

Neuer Leitfaden für Bürgerbegehren

Seit dem 17. Oktober gelten in Nordrhein-Westfalen geänderte Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. So sind Bürgerbegehren nach Erklärung der Zulässigkeit davor geschützt, durch Beschlüsse oder Handlungen von Bürgermeister, Rat oder Verwaltung unterlaufen zu werden, bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt. Zudem können Bürgerentscheide nicht mehr nur per Bürgerbegehren beantragt, sondern auch von den Räten und Kreistagen mit Zweidrittel-Mehrheit angesetzt werden.

 

Aufgrund der geänderten Spielregeln hat die Initiative "Mehr Demokratie" ihren Leitfaden für Bürgerbegehren in NRW aktualisiert. Der Leitfaden gibt Hilfestellung bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens. So wird etwa erklärt, welche Themen für Bürgerbegehren überhaupt zulässig und welche Fristen zu beachten sind. Erläutert wird auch, wie die Fragestellung eines Bürgerbegehrens zu formulieren und wie die Unterschriftenliste zu gestalten ist.

 

Aktualisiert hat Mehr Demokratie auch die Satzungsempfehlung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. Die Empfehlung ist eine Vorlage zur Erstellung oder Änderung einer bürgerfreundlichen kommunalen Bürgerentscheid-Satzung, wie sie eine Verordnung des Innenministeriums den Gemeinden bereits seit 2004 vorschreibt. Hierin finden sich Vorschläge u.a. zur Information der Stimmberechtigten über den Abstimmungsgegenstand.

 

Leitfaden und Satzungsempfehlung können aus dem Internet herunter geladen werden unter <link http: www.nrw.mehr-demokratie.de nrw_beratung.html>www.nrw.mehr-demokratie.de/nrw_beratung.html oder bestellt werden bei Mehr Demokratie, Mühlenstr. 18, 51143 Köln, Tel. 0 22 03-59 28-59/Fax -62, E-Mail: nrw@mehr-demokratie.de

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

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