Pressemitteilung

Nach Bürgerbegehren: Bebauung gestoppt

Tönisvorst/Köln –Die Stadtmitte von Tönisvorst bleibt grün. Dies hat der Stadtrat nach einer Bürgerbefragung in seiner letzten Sitzung einstimmig entschieden. Eine Supermarktkette hatte im Sommer die Errichtung einer neuen Filiale auf einem Parkgelände angekündigt. Die Bürgerinitiative Grüner Pastorswall“ hatte daraufhin 4.000 Unterschriften gegen die geplante Bebauung gesammelt. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren gegen den Bau eines neuen Einkaufszentrums im Ortszentrum und für den Erhalt einer Grünanlage für unzulässig erklärt, weil die Gemeindeordnung Initiativen zur Änderung von Bebauungsplänen ausschließt. Der gültige Bebauungsplan erlaubt die Ansiedlung eines Einkaufszentrums.

 

Die Stadt hatte nach dem Scheitern des Bürgerbegehrens im Januar eine unverbindliche Bürgerbefragung durchgeführt. Dabei hatten sich nur 179 Tönisvorster für die Ansiedlung eines Supermarktes ausgesprochen. 2.113 Bürger waren dagegen. Der Rat hat das Ergebnis der Befragung nun akzeptiert und die Supermarktpläne beerdigt.

 

Die Entwicklung in Tönisvorst zeigt, dass Bürgerbegehren zu Stadtgestaltungsfragen ein sinnvoller Denkanstoß für gewählte Gemeindevertreter sein können“, kommentierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Entscheidung des Tönisvorster Rates. Nicht jedes Bürgerbegehren könne aber damit rechnen, entsprechend Gehör zu finden. Deshalb sei es wichtig, notfalls auch gegen eine Ratsmehrheit einen Bürgerentscheid erzwingen zu können. Schily forderte den Landtag deshalb auf, den Ausschluss von Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bei der anstehenden Reform der Gemeindeordnung zu streichen.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie sind Bürgerbegehren zu solchen Stadtgestaltungsfragen in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits zulässig. In Bayern als dem Bundesland mit den meisten Bürgerbegehren und –ent- scheiden hat jede vierte Initiative solche Anliegen zum Thema.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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