Pressemitteilung

Mülheimer Rat kippt Bürgerbegehren

Mülheim/Köln – Der Rat der Stadt Mülheim hat am Donnerstag ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf einer Parkfläche an der Ruhr für unzulässig erklärt. Die Ratsmehrheit von SPD, CDU und FDP sah für ihre Entscheidung gleich mehrere Gründe. Nach Ansicht der drei Fraktionen ist so etwa die dreimonatige Sammelfrist für das Bürgerbegehren abgelaufen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 8. Juli 2004 bezieht. Außerdem richte es sich unzulässigerweise gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und beinhalte zudem keinen Kostendeckungsvorschlag. Rund 12.000 Mülheimer hatten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt.

 

Die Initiative Mehr Demokratie sieht die Ursache für die Unzulässigkeitserklärung in den "überflüssigen Hürden" für Bürgerbegehren in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. "Eine begrenzte Sammelfrist für Bürgerbegehren ist unsinnig", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie am Freitag in Köln. Mit einem Bürgerbegehren müsse man Beschlüsse genauso lange widerrufen können wie der gewählte Rat. Dieser könne sich immer so lange umentscheiden, bis in einer Sache unwiderrufliche Tatsachen geschaffen worden seien.

 

Eine weitere Benachteiligung von Bürgerbegehen gegenüber Ratsvertretern sieht Schily in der Notwendigkeit des Kostendeckungsvorschlags. "Gewählte Gemeindevertreter sind bei ihren Ratsanträgen anders als Bürgerbegehren nicht zur Formulierung solcher Kostenrechnungen gezwungen", so der Geschäftsführer. Die in der Gemeindeordnung formulierte Anforderung der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft werde hier als ausreichend betrachtet, obwohl die Praxis häufig anders aussehe. Schily: "Wir fordern Waffengleichheit für Bürgerbegehren."

 

Als ärgerlichsten Unzulässigkeitsgrund sieht Mehr Demokratie den Ausschluss von Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. "Die Gemeindeordnung enthält den Bürgern das Recht auf eigene Entscheidung in wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen vor", bedauerte Schily. Eine Kommission des NRW-Innenministeriums hatte bereits 2002 angeregt, die Aufhebung solcher Themenausschlüsse zu prüfen. "Passiert ist bis heute nichts", kritisierte der Geschäftsführer. Bei der für dieses Jahr geplanten Reform der Gemeindeordnung habe der Landtag nun aber die Möglichkeit, Versäumtes nachzuholen.

 

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