Pressemitteilung

Mehr Demokratie fordert Lobbykontrolle in NRW

Demokratieverein setzt sich für ein verpflichtendes Lobbyregister mit legislativem Fußabdruck ein

Nordrhein-Westfalen braucht ein verpflichtendes Lobbyregister inklusive legislativem Fußabdruck, das für Mitglieder des Landtages und der Landesregierung gilt. Das haben die Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landesverbands von Mehr Demokratie auf ihrer Jahresversammlung am Samstag (23.10.) einstimmig beschlossen. Mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters würde Nordrhein-Westfalen kein politisches Neuland betreten. „Andere Länder wie Kanada und die USA oder Frankreich und Irland, machen bereits seit längerem gute Erfahrungen mit Lobbyregistern. Auch in Deutschland gibt es diese bereits in vielen Bundesländern. Nur NRW verschläft einmal wieder längst überfällige Transparenz-Reformen!“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie NRW.

Nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie soll das Lobbyregister für diejenigen verpflichtend sein, die gegenüber Landtag und Landesregierung organisiert und im Auftrag Interessen vertreten. Das betrifft Unternehmensvertreter, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Gewerkschaften und Berufsverbände. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Privatpersonen, die mit Abgeordneten oder der Landesregierung in Kontakt treten. Auch Auftraggeber und Geldgeber von Lobbyisten sollen zusammen mit ihren Zielen, Kontakten und Lobby-Budgets transparent gemacht werden. Außerdem enthält der Vorschlag von Mehr Demokratie einen sogenannten legislativen Fußabdruck. Damit wird dokumentiert, wo Lobbyisten Einfluss auf Gesetzesentwürfe und Verordnungen nehmen. In NRW wird bereits jetzt in der Parlamentsdatenbank vieles dokumentiert, was Teil eines legislativen Fußabdrucks ist. Hier müsste die Verwaltung nur wenig grundlegend Neues schaffen. Das Lobbyregister soll online für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Außerdem fordert Mehr Demokratie eine unabhängige Kontrollinstanz auf Landesebene ähnlich zum Landesdatenschutzbeauftragten, die bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten Sanktionen verhängen kann.

„Es gehört zum Wesen einer funktionierenden Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine oder Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren können“, so Wölfel. Finde diese Interessensvertretung aber ausschließlich hinter verschlossenen Türen statt, stelle das eine Gefahr für die Demokratie dar. Das zeigten nicht zuletzt die Lobbyskandale rund um Maskendeals im Rahmen der Corona-Pandemie eindrücklich. „Ein Lobbyregister ist ein erster Schritt, um verloren gegangenes Vertrauen in unser politisches Personal wieder herzustellen“, so Wölfel weiter.

Auch die Enquete-Kommission „Subsidiarität und Partizipation“, die auf Antrag der CDU-Fraktion eingesetzt wurde und im Mai 2021 ihre Ergebnisse vorstellte, empfiehlt die Einführung eines Lobbyregisters, das einen legislativen Fußabdruck und einen Verhaltenskodex für Lobbyisten vorsieht.

 

Weiterführende Informationen:

1. Antrag Lobbyregister Landesmitgliederversammlung
2. Pressemitteilung: Demokratie-Aufbruch in NRW? Enquete-Kommission stellt Ergebnisse vor

Pressesprecher


Jens Mindermann
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