Pressemitteilung

Licht aus für Licht-Begehren

Bad Salzuflen/Köln - Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat am Mittwoch ein Bürgerbegehren für das Wiedereinschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung für unzulässig erklärt. Der Beschluss wurde mit einer zu späten Einreichung der Unterschriftenlisten begründet. Für Bürgerbegehren zur Aufhebung von Ratsbeschlüssen gilt in Nordrhein-Westfalen eine Einreichungsfrist von drei Monaten. Das Bürgerbegehren war am 29. August mit rund 5.000 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben worden. Weil der Bauausschuss des Rates das Abschalten der Beleuchtung zwischen Mitternacht und 5 Uhr aber schon am 25. April beschlossen hatte, hätten die Listen spätestens am 25. Juli eingereicht werden müssen.

 

Der Bauausschuss hatte die Abschaltung der Straßenbeleuchtung auf Antrag der Freien Wähler (FWG) mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen beschlossen. Begründet worden war der Beschluss mit geringeren Energiekosten. Nach Angaben der Initiatoren des Bürgerbegehrens klagen Gastronomen darüber, dass ihre Gäste auf die Uhr schauen und um kurz vor Mitternacht gehen, damit sie noch bei Licht nach Hause kommen. Autofahrer und Passanten seien bei kompletter Dunkelheit erheblich gefährdet. Durch die Abschaltung werde auch in den Ortsteilen das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen in Bad Salzuflen deutlich beeinträchtigt.

 

Der Stadtrat hatte im Mai und Juni Anträge der Wählergemeinschaft wfu und der CDU zur Aufhebung des Abschaltungsbeschlusses abgelehnt. Erst dann hatte sich eine Bürgerinitiative zur Durchführung eines Bürgerbegehrens entschlossen. Trotz der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens hat der Rat am Mittwoch den Ausschussbeschluss aus dem April abgewandelt. Die Straßenbeleuchtung soll jetzt nur noch montags bis freitags zwischen 1.30 und 4.30 Uhr ausgeschaltet werden. CDU und wfu lehnten dies als unzureichend ab.

 

Die Initiative Mehr Demokratie hat die Sammelfrist für Bürgerbegehren in NRW kritisiert. "Der Fall Bad Salzuflen macht die ganze Absurdität dieser Frist deutlich", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer des Vereins, am Donnerstag in Köln. Obwohl eine durchgängige nächtliche Straßenbeleuchtung jederzeit wieder machbar sei, könne nur noch der Rat diese beschließen. "Auch wenn die Stadt Bad Salzuflen nur so im Geld schwimmt, kann man auch in 50 Jahren kein Bürgerbegehren zu diesem Thema mehr machen", so Schily.

 

Mehr Demokratie fordert die Streichung der Sammelfrist für Bürgerbegehren aus der Kommunalverfassung. "Es spricht kein vernünftiger Grund dagegen, dass Bürgerbegehren die Änderung von Ratsbeschlüssen genau so lange beantragen können wie Ratsfraktionen auch", so der Geschäftsführer. Nach Angaben von Mehr Demokratie sind alleine in diesem Jahr bereits drei andere Bürgerbegehren wegen Verfristung für unzulässig erklärt worden.

 

<link sammelfrist>Hintergrund: Sammelfrist - ohne geht's besser

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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