Pressemitteilung

Landtag verwirft Volksinitiative

Düsseldorf/Köln - Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit die Volksinitiative zur Sonntagsöffnung der Videotheken abgelehnt. Damit bleiben die Videotheken in NRW an Sonn- und Feiertagen weiter geschlossen. Im letzten Jahr hatte der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) rund 120.000 Unterschriften für die Sonntagsöffnung gesammelt.

 

Die Initiative Mehr Demokratie kritisierte das Verfahren der Volksinitiative als Demokratie-Sackgasse. "Nach der Ablehnung durch den Landtag fehlt der Volksinitiative die Verbindung zum Volksbegehren", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie am Donnerstag in Köln. Mit einem Volksbegehren können die Bürger anders als mit einer Volksinitiative eine Volksabstimmung herbei führen. Hierzu müssen sich in Nordrhein-Westfalen in acht Wochen acht Prozent der Stimmberechtigten in entsprechende Unterschriftenlisten eintragen. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid.

 

"Während in anderen Ländern eine abgelehnte Volksinitiative als Zulassungsantrag zum Volksbegehren gilt, muss man in NRW für die Zulassung eines Volksbegehrens erneut Unterschriften sammeln", erläuterte Schily die Kritik seines Vereins. Eine Volksinitiative als Antrag auf ein Volksbegehren hätte nach Aussage des Geschäftsführers mehr politisches Gewicht: "Droht nach Ablehnung einer Volksinitiative im Landtag ein Volksbegehren, wird die Volksinitiative ernster genommen." In sechs Bundesländern ist die Volksinitiative bereits nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie geregelt. Der Verein forderte daher heute den Landtag auf, dem Beispiel dieser Länder zu folgen und die Regelung der Volksinitiative in NRW zu verbessern.

 

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Jens Mindermann
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