Pressemitteilung

Landtag vereinfacht Volksbegehren

Freie Sammlung und längere Eintragungsfrist beschlossen

Wer in Nordrhein-Westfalen ein Volksbegehren mit seiner Unterschrift unterstützen will, muss dafür in Zukunft nicht mehr ins Rathaus gehen. Der Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken die Einführung der freien Unterschriftensammlung beschlossen. Außerdem wurde die Eintragungsfrist von acht Wochen auf ein Jahr verlängert. Hinzu kommt eine Regelung für mehr Spendentransparenz.

 

„Wir freuen uns über diese Reform. Die Landesregierung hat damit auch den letzten Teil des im Koalitionsvertrag versprochenen Demokratie-Dreisprungs geschafft“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die Änderungen. Vor zwei Wochen hatte das Düsseldorfer Parlament bereits die Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren vereinfacht. Voraus gegangen war dem im Sommer die Wiedereinführung der Stichwahl und die Ermöglichung von Bürgerbegehren zur Abwahl von Bürgermeistern.

 

Mit einem Volksbegehren können Bürger eigene Gesetzesinitiativen starten und mit Volksentscheiden Beschlüsse des Landtags aufheben. Hierfür ist die Unterstützung von mindestens acht Prozent der Stimmberechtigten nötig. Das sind gut eine Million Unterschriften. Damit diese hohe Hürde einfacher übersprungen werden kann, können die Initiatoren von Volksbegehren interessierte Bürger jetzt an Infoständen oder bei Veranstaltungen um ihre Unterschrift bitten. Die Amtseintragung bleibt erhalten, ist aber nur in den ersten 18 Wochen eines Volksbegehrens möglich. Die Frist für die freie Sammlung beträgt hingegen ein Jahr. Außerdem muss künftig die Finanzierung von Volksbegehren offen gelegt werden. Bar- und Sachspenden über 5.000 Euro sind von den Initiatoren unverzüglich zu veröffentlichen.

 

Mehr Demokratie vermisst bei der Reform eine Kostenerstattung für Volksbegehren. „Solche direkt-demokratische Initiativen tragen wie Parteien zur politischen Willensbildung bei, deshalb sollten sie auch wie diese finanziell unterstützt werden“, fordert Slonka. Ein entsprechender Antrag der Linken war von den anderen Fraktionen aber abgelehnt worden.

 

Weil SPD, Grüne und Linke bereit sind, die hohe Unterschriftenhürde für Volksbegehren zu senken, hofft Slonka jetzt darauf, dass die CDU eine hierfür notwendige Verfassungsänderung mitträgt. Die Fraktion hat für nächstes Jahr die Veröffentlichung eines Positionspapiers zu direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung in NRW angekündigt.

 

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Pressesprecher


Jens Mindermann
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