Pressemitteilung

Landtag entscheidet über Bürgerbegehrensreform

Parlamentsmehrheit will Hürden für Initiativen senken

Der Landtag entscheidet am Donnerstag abschließend über die Vereinfachung der Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in NRW. „Das ist ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Demokratie in NRW“, freut sich Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, über die geplanten Änderungen. Damit würden einige überflüssige Hürden für direkt-demokratische Initiativen endlich aus dem Weg geräumt.

 

Findet die Bürgerentscheid-Reform im Landtag eine Mehrheit, könnte es in Zukunft häufiger Bürgerbegehren etwa zum Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete geben. Anders als bisher sollen Abstimmungen über die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erlaubt sein. Entschärft werden soll der Kostendeckungsvorschlag, den Bürgerbegehren dann vorlegen müssen, wenn ihre Initiative höhere Kosten oder geringere Einnahmen für die jeweilige Kommune bedeuten würde. Bisher wurden viele Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil die Kostenfrage unterschiedlich interpretiert wurde und es je nach Interessenlage unterschiedliche Berechnungen gab. Deshalb sollen in Zukunft die Kommunalverwaltungen die Folgekosten eines Bürgerbegehrens berechnen. Die errechneten Zahlen müssen von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens dann nur noch auf deren Unterschriftenliste übernommen werden.

 

Die Landesregierung will außerdem die Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid senken. Während ein Bürgerentscheid bisher nur gültig ist, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten für oder gegen die Forderung eines Bürgerbegehrens stimmen, wird dieses Quorum jetzt je nach Gemeindegröße auf eine Höhe zwischen zehn und 20 Prozent gestaffelt.

 

„Damit wird nicht nur der Spielraum für die Bürger, sondern auch für die Räte erweitert“, freut sich Slonka. In den letzten Jahren hätten diese in einigen Orten aufgrund der schlechten Verfahren darauf verzichtet, den Bürgern wichtige Entscheidungen zur Abstimmung vorzulegen, wie es die Gemeindeordnung seit 2007 erlaubt.

 

Mehr Demokratie vermisst allerdings die Möglichkeit von Bürgerentscheiden über Großprojekte wie den Ausbau von Flughäfen oder den Bau von Kraftwerken. „Nach Stuttgart 21 sollte es eigentlich gar keine Frage mehr sein, ob die Bürger bei diesen Themen das letzte Wort haben dürfen“, meint Slonka. Die Linke hat in einem umfangreichen Änderungsantrag zur rot-grünen Gesetzesinitiative vorgeschlagen, solche Abstimmungen zu ermöglichen, war in der vergangenen Woche im Kommunalausschuss des Landtags damit aber auf Ablehnung gestoßen.

 

Mehr Informationen: <link>Vereinfachung von Bürgerbegehren geplant

Pressesprecher


Jens Mindermann
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