Pressemitteilung

Kostenfalle stoppt Bürgerbegehren in Paderborn

Uneinigkeit über Kostenschätzung für Initiative zum Stadthaus-Neubau

In Paderborn kommt ein Bürgerbegehren wegen Uneinigkeit über formale Fragen nicht voran. Eine Initiative will den vom Stadtrat beschlossenen Teilneubau des Stadthauses verhindern. Die Stadt muss hierfür eine Schätzung der Kosten erstellen, die der Stadt entstünden, wenn das Bürgerbegehren erfolgreich wäre. Die Stadtverwaltung hält die Fragestellung des Begehrens aber nicht für ausreichend. Diesem fehle ein Alternativvorschlag zu Abriss und Neubau von Gebäudeteilen des Stadthauses. Deshalb sieht sich die Verwaltung außerstande, eine Kostenschätzung zu erstellen. Ohne diese Schätzung, die auf der Unterschriftenliste jedes Bürgerbegehrens stehen muss, können die Bürgerbegehrensinitiatoren aber nicht mit der Unterschriftensammlung beginnen.

 

„Die Stadt macht hier etwas zum Problem, was für den gesamten Verlauf des Bürgerbegehrens eigentlich absolut unwichtig ist. Der Inhalt der Kostenschätzung ist für Bürgerbegehren kein Zulässigkeitskriterium. Zudem ist jede Kostenschätzung immer subjektiv und nur vorläufig. Deshalb gehört die Kostenfrage in die öffentliche Debatte, aber nicht auf die Unterschriftenliste von Bürgerbegehren“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“.

 

Nach Meinung von Trennheuser irrt die Paderborner Verwaltung zudem bei der Auslegung der Regeln für Bürgerbegehren. „In der Gemeindeordnung steht nirgendwo, dass ein Bürgerbegehren sich Gedanken über Alternativen zu einem Projekt machen muss, das durch das Begehren gestoppt werden soll. Dies wäre dann vielmehr Aufgabe von Verwaltung und Stadtrat“, so der Geschäftsführer. Auch deshalb sei die ganze Aufregung sinnlos. Wenn die Verwaltung sich nicht in der Lage sehe, eine Kostenschätzung abzugeben, zeige dies nur die Sinnlosigkeit dieser Anforderung an Bürgerbegehren.

 

Paderborn ist laut Mehr Demokratie nicht die erste Stadt, die sich an der Kostenschätzung die Zähne ausbeißt. 2017 sah sich die Verwaltung in Elsdorf bei gleich zwei Bürgerbegehen gegen den Verkauf von Grundstücken und gegen einen geplanten Autohof außerstande, überhaupt eine Kostenschätzung zu erstellen. Die Begehren kamen dann ohne Kostenschätzung aus.

 

Auch andernorts zeige sich die Zweifelhaftigkeit der Kostenschätzung. „In Bonn und Essen hatten die Verwaltungen sich bei Kostenschätzungen für Bürgerbegehren verrechnet und neue Zahlen auf den Tisch gelegt, während die Unterschriftensammlungen schon liefen. Die Unterschriften auf den Listen mit der falschen Kostenschätzung blieben aber gültig“, erläutert Trennheuser.

 

Mehr Demokratie fordert den Landtag aufgrund dieser Erfahrungen auf, die Kostenschätzung als Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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