Pressemitteilung

Kosten kosten Bürgerbegehren die Zulässigkeit

Initiativen in Borken und Gescher für unzulässig erklärt

In Nordrhein-Westfalen sind zwei weitere Bürgerbegehren wegen unzureichender Kostendeckungsvorschläge für unzulässig erklärt worden. In Borken stoppte der Rat gestern ein Begehren für die Durchführung einer Bürgerbefragung zur geplanten Marktplatzbebauung. In Gescher bremsten die Kommunalpolitiker im Rat ein Bürgerbegehren für den Einzug der Stadtbücherei in die Marienkirche.

 

Dabei hatten sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens in Gescher mit ihrem Kostendeckungsvorschlag besonders Mühe gegeben. Auf einer eigenen Seite in einem vierseitigen Unterschriftenbogen wurden die finanziellen Grundlagen des Rates für einen Bücherei-Neubau und der Alternativvorschlag des Begehrens vorgerechnet. Interessierte konnten dort sogar Einzelposten wie Heiz- und Instandhaltungskosten für die Marienkirche nachlesen. Die Verwaltung sah die Kosten für den notwendigen Umbau der Kirche als zu niedrig angesetzt und hatte dem Rat deshalb empfohlen, das Bürgerbegehren deshalb für unzulässig zu erklären.

 

In Borken fehlten dem Rat hingegen genaue Angaben dazu, wie die Kosten für die mit dem Bürgerbegehren geforderten Bürgerbefragung gedeckt werden sollen. Der Vorschlag, die Befragung aus der „allgemeinen Deckungsreserve“ zu finanzieren, sei zu ungenau. Für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gibt es aber auch noch einen anderen Grund. Dem Rat fehlte ein tauglicher Abstimmungsgegenstand. Ein Bürgerbegehren müsse auf das Treffen einer konkreten Sachentscheidung gerichtet sein. Bei einer Befragung handele es sich hingegen nur um eine mögliche Verfahrensgestaltung.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ sieht insbesondere im Fall Gescher einen weiteren Grund dafür, bei Bürgerbegehren auf Kostendeckungsvorschläge zu verzichten. „Die Bürger können sich noch so viel Mühe geben, irgendeinen Ansatz dafür, einem Bürgerbegehren aus dem Kostendeckungsvorschlag einen Strick zu drehen gibt es immer“, kritisierte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Laut Mehr Demokratie wird in NRW jedes sechste Bürgerbegehren wegen eines fehlenden oder unzureichenden Kostendeckungsvorschlags von den Räten gestoppt.

 

SPD und Grüne hatten im Juni einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem der Kostendeckungsvorschlag entschärft werden soll. Danach sollen die Kosten der Umsetzung eines Bürgerbegehrens in Zukunft von den Verwaltungen erarbeitet werden. Die Bürgerbegehrensinitiatoren sollen die so ermittelten Zahlen dann auf ihrer Unterschriftenliste angeben. „Leider sehen sich manchmal aber auch Verwaltungen mit solchen Berechnungen überfordert“, weiß Slonka. In Voerde sei man deswegen vor einem Ratsbürgerentscheid über die Verlagerung eines Sportplatzes zurück geschreckt. Mehr Demokratie fordert deshalb, von Bürgerbegehren erst gar keinen Kostendeckungsvorschlag zu verlangen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Bürgerbefragung in Borken

<link>Bürgerbegehren für Einzug der Bücherei in Marienkirche in Gescher

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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