Pressemitteilung

Kosten für Bürgerbegehren nicht schätzbar

Stadt Elsdorf kann zwei Initiativen nicht helfen

Bei gleich zwei Bürgerbegehren ist die Stadt Elsdorf daran gescheitert, die vorgeschriebene Kostenschätzung zu erstellen. Bei den beiden Begehren gegen einen Autohof und gegen den Verkauf von Grundstücken zur Ansiedlung eines Supermarkts sah sich die Verwaltung nicht in der Lage, eine Aussage zu den Kosten zu machen, die im Falle eines Erfolges der Bürgerbegehren auf die Stadt zukämen. Deshalb laufen die Unterschriftensammlungen für die beiden Initiativen nun ohne konkrete Zahlen auf den Unterschriftenlisten.

 

Für die Initiative „Mehr Demokratie“ stellen die beiden Fälle in Elsdorf die Sinnhaftigkeit der Kostenschätzung für Bürgerbegehren generell infrage. „Wenn Bürgerbegehren offensichtlich auch ohne Kostenerläuterung auskommen, kann man auf diese Anforderung auch verzichten“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Er verweist dabei auch auf Probleme in anderen Orten. „In Bonn und Essen hatten sich die Verwaltungen bei der Kostenschätzung verrechnet. Deshalb mussten die Unterschriftenlisten während der laufenden Sammlung aktualisiert werden. Bereits ausgefüllte Listen mit falschen Zahlen blieben aber gültig. Das ist absurd“, so Trennheuser.

 

Eine Kostenschätzung wird Bürgerbegehren in NRW seit 2011 abverlangt. Sie wird von der jeweiligen Kommunalverwaltung erstellt und von den Initiatoren der Begehren auf deren Unterschriftenlisten aufgenommen. Damit sollen die Unterzeichner über etwaige finanzielle Folgen ihrer Unterschrift informiert werden. Bis 2011 mussten die Betreiber von Bürgerbegehren die Kosten selber errechnen und einen Vorschlag zu deren Deckung aus dem kommunalen Haushalt machen. Dies führte zwischen Bürgerbegehren und Kommunen immer wieder zum Streit über die tatsächlichen Kosten und deren Deckungsfähigkeit. Häufig wurden Bürgerbegehren deshalb für unzulässig erklärt. Das Angeben der städtischen Kostenschätzung ist für Bürgerbegehren heute zwar Pflicht, deren Inhalt aber kein Zulässigkeitskriterium mehr.

 

Trotzdem wird die Kostenschätzung laut Mehr Demokratie auch dazu genutzt, Bürgerbegehren zu schaden. So habe die Stadt Langenfeld 2013 ein Bürgerbegehren für den Erhalt eines Gebäudes und dessen Nutzung als Gesamtschule für nicht umsetzbar erklärt. Deshalb sei eine Kostenschätzung für einen kompletter Neubau auf einem noch zu erwerbenden Grundstück erstellt worden. „Das war aber gar nicht das Ziel des Bürgerbegehrens“, erläutert Trennheuser das Problem.

 

„Die Kostenschätzung macht den Kommunen nur Arbeit. Gleichzeitig bremst sie Bürgerbegehren, die darauf warten müssen, dass die Stadt ihnen ihre Zahlen mitteilt“, kritisiert Trennheuser. Der Landtag sollte diese Regelung deshalb aus der Gemeindeordnung streichen“, regt Trennheuser an.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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