Pressemitteilung

Klage gegen Stadt Bonn wegen Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Mehr Demokratie ziehen vor Gericht

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ verklagen die Stadt Bonn wegen des Bürgerentscheids über das Kurfürstenbad in der Bundesstadt. Unterstützt werden sie in ihrem juristischen Vorgehen von der Initiative „Mehr Demokratie“, die die bisher gesetzlich nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids grundsätzlich durchsetzen will.

 

Die Kläger werfen der Stadt vor, den Bonner Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen.

 

„Während Wahlen bei einer bewussten Täuschung der Wähler gerichtlich für unwirksam erklärt werden können, gibt es eine solche Möglichkeit bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bisher nicht. Wir führen deshalb eine Musterklage, um diese Rechtsschutzlücke zu schließen“, erläutert Axel Bergfeld von der Initiative „Kurfürstenbad bleibt!“. Vorbild ist eine Gerichtsentscheidung zur Kommunalwahl in Dortmund im Jahr 2009. Diese musste wiederholt werden, weil der Oberbürgermeister massive Finanzprobleme der Stadt vor dem Urnengang verschwiegen hatte.

 

Das geplante Zentralbad soll nach den Vorstellungen des Bonner Oberbürgermeisters Sridharan und der Ratsmehrheit aus CDU, FDP und Grünen das Bad Godesberger Kurfürstenbad und später ein weiteres Stadtteilbad ersetzen. Im ersten Bonner Bürgerentscheid hatte am 21. April eine knappe Mehrheit von 51,6 Prozent der Bonnerinnen und Bonner dagegen gestimmt, das Kurfürstenbad zu sanieren.

 

Beim Bürgerentscheid in Bonn waren erst zwei Tage vor dem Ende der vierwöchigen Abstimmung vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, wonach eine mögliche Finanzierung des Neubaus durch die Stadtwerke Bonn (SWB) nicht gesichert ist. Mit dem Argument, die SWB könnten mit dem Bau und Betrieb des Zentralbades einen Steuervorteil erwirtschaften, hatte Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) zuvor für das neue Bad geworben. Schon lange vor Beginn des Bürgerentscheids war ihm als Aufsichtsratsvorsitzendem der Sparte Bus und Bahn aber bekannt, dass mit der dringend notwendigen Anschaffung neuer Straßenbahnen auf die SWB eine weitere finanzielle Großbelastung im hohen, zweistelligen Millionenbereich zukommt. Diese zusätzliche Ausgabe stellt die grundsätzliche Finanzierbarkeit des Zentralbades in Frage und schmälert zukünftig den Gewinn des städtischen Unternehmens und damit auch den in Aussicht gestellten Steuervorteil zugunsten der Stadt.

 

„Den Abstimmenden haben diese wichtigen Informationen gefehlt. Wären die Probleme früher bekannt gewesen, wäre der Bürgerentscheid angesichts des hauchdünnen Ergebnisses vielleicht anders ausgegangen“, meint Bergfeld. „Für unter fehlerhaften Voraussetzungen durchgeführte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide muss es deshalb wie bei Wahlen eine Möglichkeit geben, gegen ein Abstimmungsergebnis juristisch vorzugehen.“

 

Einen entsprechenden Appell richtet der Verein Mehr Demokratie auch an die Landespolitik. „Der Landtag sollte die Lücke beim Schutz von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden schnellstmöglich schließen“, fordert NRW-Geschäftsführer Alexander Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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