Pressemitteilung

Keine Chance für Altes Amtshaus

Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren in Dülmen zu Fall

Die erste Erfahrung der Dülmener mit der direkten Demokratie ist eine negative. In einem am Samstag zuende gegangenen Bürgerentscheid erreichte das zur Abstimmung gestandene Bürgerbegehren für den Erhalt des Alten Amtshauses zwar eine Mehrheit der Abstimmenden, wurde aber durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. 70 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Abriss des Hauses, die Abstimmungsbeteiligung lag jedoch nur bei 8,4 Prozent. Die für Bürgerbegehren in NRW vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten wurde damit nicht erreicht. Der Bürgerentscheid ist somit ungültig.

 

Die Bemühungen des Kunst- und Kulturkreises Buldern für den Erhalt des Amtshauses waren damit umsonst. Der Kulturverein wollte erreichen, dass das baufällige Haus saniert und für gemeindliche und kulturelle Zwecke genutzt wird.

 

Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" sind die Abstimmungsbedingungen mitverantwortlich für die niedrige Beteiligung am Bürgerentscheid. Die Wähler konnten ihre Stimme nur im Rathaus oder per Brief abgeben. Bei Wahlen ist in Dülmen hingegen die Stimmabgabe in 22 Wahllokalen möglich.

 

Verantwortlich für solch schlechte Abstimmungsbedingungen ist nach Ansicht des Vereins das Zustimmungsquorum. "Die hohe Abstimmungshürde reizt so manchen Gegner der direkten Demokratie, die Teilnahme an Bürgerentscheiden möglichst zu erschweren", kritisierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie konnten bei bisher 145 Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen 73 Bürger- und Ratsbegehren das Quorum nicht erreichen. Der Anteil der "Quorumsopfer" von 50,3 Prozent liegt damit weit über dem Bundesschnitt von 13 Prozent. Mehr Demokratie fordert deshalb eine Senkung der Abstimmungshürde. In Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern soll danach die Beteiligung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten am Bürgerentscheid für dessen Gültigkeit ausreichen. Für Bürgerentscheide sollen außerdem prinzipiell die gleichen Bedingungen gelten wie für Wahlen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerentscheid über Altes Amtshaus

<link>Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg

Pressesprecher


Jens Mindermann
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