Umsonst an die Urne gingen die Wähler in Beckum, Dinslaken, Elsdorf, Olfen und im Kreis Soest. Trotz teils großer Mehrheiten waren die Bürgerentscheide wegen des nicht erreichten Zustimmungsquorums ungültig. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass bei einem Bürgerentscheid nicht allein die Mehrheit der Stimmen ausschlaggebend ist. Zusätzlich muss je nach Größe der Gemeinde auch eine Mindestzustimmung zwischen zehn und 20 Prozent der Stimmberechtigten erreicht werden.
Angesichts dieser Zahlen erneuert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser die Forderung nach einer Abschaffung des Zustimmungsquorums. „Bei einem Bürgerentscheid dürfen nicht diejenigen entscheiden, die auf der Couch sitzen bleiben. Für Bürgerentscheide muss wie bei jeder anderen demokratischen Wahl gelten: Mehrheit entscheidet.“
Auch der erste Bürgerentscheid im neuen Jahr schaffte die Hürde der Mindestzustimmung nicht. Zwar votierten am 06.01.2019 in Bad Honnef 55,1 Prozent der Abstimmenden gegen den Bebauungsplan „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Str./Am Spitzenbach/B42“ und damit für den Vorschlag des Bürgerbegehrens. Jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Unterstützung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 29,6 Prozent.
Die Bürgerbegehrens-Jahresbilanz 2018 erreichen Sie unter folgendem Link:
nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/bilanz2018/