Pressemitteilung

Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln

Mehr Demokratie kritisiert Gesetzentwurf für eine Transparenzpflicht für Bürgerbegehren

Der Verein Mehr Demokratie NRW kritisiert die geplanten Transparenzpflichten für Bürgerinitiativen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Landtag behandelt. „Den Grundgedanken einer Transparenzpflicht für Bürgerbegehren finden wir gut. Was aber die Ausgestaltung angeht, so hat der Entwurf noch großen Verbesserungsbedarf“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie NRW.

Am Gesetzentwurf, der morgen (Donnerstag) im NRW-Landtag eingebracht werden soll, sehe Mehr Demokratie besonders die Orientierung am geltenden Parteienrecht kritisch. Danach müssen Vertreter von Bürgerbegehren, die Einnahmen nicht ordnungsgemäß angeben, hohe Strafzahlungen leisten. „Die Höhe der Strafzahlungen im Parteiengesetz begründet sich damit, dass gewählte Parteien für einen längeren Zeitraum an verschiedenen personellen und politischen Entscheidungen mitwirken. Ein Bürgerbegehren ist hingegen zeitlich befristet und beschäftigt sich nur mit einem einzigen Sachverhalt“, so Wölfel weiter. Deswegen sei eine Gleichsetzung von Bürgerbegehren und politischen Parteien an diesem Punkt unverhältnismäßig.

Ohnehin unklar sei im Entwurf, von welchem Personenkreis die Strafzahlungen erhoben werden können. Der Entwurf sieht vor, dass die Antragsteller der so genannten Vorprüfung, mit der das Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft werden kann, finanziell haften. „Dieser Antrag auf Vorprüfung ist aber nur optional und wird bei weitem nicht von jedem Bürgerbegehren gestellt“, so Achim Wölfel. Sinnvoller sei es, die drei Vertretungsberechtigten zur Transparenz zu verpflichten, allerdings ohne die vorgesehenen Strafzahlungen.

Ein entsprechendes Gesetz zur finanziellen Transparenz von Bürger- und Volksbegehren gibt es in Berlin. Hier müssen Bürgerinitiativen auf Bezirks- und Stadtebene die Ein- und Ausgaben veröffentlichen, die in direkten Bezug zu einem Bürger- oder Volksbegehren stehen. In Berlin reicht eine eidesstattliche Erklärung der Vertretungsberechtigten über die Richtigkeit ihrer Angaben. Strafzahlungen sind nicht vorgesehen.

Bislang gibt es in NRW keine Transparenzregelungen für Bürgerinitiativen. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sieht vor, dass mit Einreichung eines Bürgerbegehrens auch alle Einnahmen und Ausgaben die Im Bezug zur Durchführung des Bürgerbegehrens aufgewendet wurden veröffentlicht werden. Bei Spenden in Höhe von über 10.000 Euro müssen Initiativen Name und Anschrift der Spender nennen. Kommt eine Initiative der Veröffentlichungspflicht nicht nach, muss sie je nach Sachlage die einfache oder doppelte Summe der nicht übermittelten Ausgaben und/oder Einnahmen als Strafe zahlen.

Mehr Demokratie berät seit Jahren Initiativen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung ist an der Stelle so komplex formuliert, dass sie für Bürger nur schwer lesbar ist. Kommunen können die nötige Beratung oftmals ebenfalls nicht leisten. „Wenn die Anforderungen an Bürgerinnen und Bürger steigen und sogar finanzielle Konsequenzen drohen, steigen auch die Anforderungen an die Qualität der Beratung“, so Achim Wölfel. Mehr Demokratie NRW erneuert deswegen seine Forderung nach einer zentralen Beratungsstelle für Bürgerbegehren.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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