Pressemitteilung

Frist sollte keine Frage sein

Mehr Demokratie kritisiert Debatte über Bürgerbegehren in Wesel

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Auseinandersetzung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Erhalt des Bislichbades in Wesel. Während Stadtkämmerer Paul-Georg Fritz das Begehren als zulässig ansieht, sind SPD und CDU der Auffassung, dass die Einreichungsfrist hierfür bereits abgelaufen sei. „Dass hierüber überhaupt gestritten wird, ist ein Ärgernis an sich. Es sollte in der direkten Demokratie um Inhalte gehen und nicht um Zulässigkeitsfragen“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Sein Verein hält Fristen für Bürgerbegehren für überflüssig und fordert deren Abschaffung.

 

Der Rat der Stadt Wesel hatte am 5. Mai im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Haushaltssicherung entschieden, dass das Bislichbad spätestens im Sommer 2016 geschlossen werden soll, wenn es bis dahin nicht gelingt, einen der das Bad nutzenden Vereine als Träger zu gewinnen. Während der Kämmerer hierin keinen fristauslösenden Beschluss sieht, meinen SPD und CDU, dass diese Entscheidung bereits die auf drei Monate begrenzte Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens ausgelöst hat. Sie berufen sich dabei auch auf Stellungnahmen der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Parteien. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte erst Ende November begonnen.

 

Für Mehr Demokratie ist der Weseler Fall ein weiteres Beispiel für die negative Wirkung von Bürgerbegehrensfristen allgemein. „Es kommt nicht selten vor, dass Räte irgendwann Grundsatzbeschlüsse fassen, die teilweise erst Jahre später umgesetzt werden. Werden Bürger dann wach, ist es für ein Bürgerbegehren zu spät. Räte können vor Jahren gefällte Entscheidungen hingegen solange aufheben, wie noch eine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden. Das ist ungerecht“, erläutert Trennheuser.

 

Mehr Demokratie fordert deshalb vom Landtag, die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse aus der Gemeindeordnung zu streichen. Vorbild ist das Bundesland Bayern, in dem das Fehlen einer solchen Frist bei bisher 2.848 Bürgerbegehren nie zu Problemen geführt hat.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerbegehren für Erhalt des Bislichbades in Wesel
  • <link>Frist frisst Bürgerbegehren
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