Pressemitteilung

Foulspiel bei Sportplatzfrage

Bürgerbegehren in Preußisch Oldendorf für unzulässig erklärt

Als „Foulspiel an der Demokratie“ hat die Initiative „Mehr Demokratie“ die Entscheidung des Rates in Preußisch Oldendorf zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Sportplatzgeländes bezeichnet. „Erneut sind überflüssige Anforderungen in der Gemeindeordnung einem Bürgerbegehren zum Verhängnis geworden“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Donnerstag in Köln.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren gestern gestoppt, weil es sich seiner Auffassung nach auf einen Bebauungsplan bezieht. Bauleitplanungsverfahren sind in Nordrhein-Westfalen jedoch vom Bürgerentscheid ausgeschlossen. Zwar sei die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück städtisches Eigentum bleiben soll, zwar grundsätzlich ein dem Bürgerbegehren zugänglicher Gegenstand. Im vorliegenden Fall stehe einem Bürgerbegehren jedoch entgegen, dass dieses offensichtlich gegen den geplanten Bau eines Supermarktes gerichtet sei und sich nur in das „formelle Gewand“ einer anderen Frage kleide.

 

Für falsch hält die Ratsmehrheit auch auch die Rechnung der Bürgerinitiative, die den Wert des Sportplatzes mit 540.000 Euro angibt. Tatsächlich beziehe sich die genannte Summe aber nur auf eine Teilfläche des Sportplatzes. Auch lasse die Initiative unerwähnt, dass die Stadt für 450.000 Euro einen neuen Sportplatz erhalten würde, der in einem wesentlich höherwertigen Zustand sein werde als der vorhandene.

 

„Die Ratsentscheidung in Preußisch Oldendorf zeigt erneut, dass wir an einer umfassenden Vereinfachung der Spielregeln für Bürgerbegehren nicht mehr vorbei kommen“, erklärte Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka. Er verwies dabei darauf, dass in NRW rund 40 Prozent aller Begehren als unzulässig im Papierkorb landen. Mehr Demokratie fordert, Bürgerentscheide über Bauleitplanungsfragen zu ermöglichen und die Kostenfrage nicht mehr zum Zulässigkeitskriterium für Bürgerbegehren zu machen.

 

Die rot-grüne Landesregierung hat im Juni einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der diesen Forderungen entgegen kommt. Danach sollen Bürgerentscheide über die Einleitung von Bauleitplanungsverfahren erlaubt werden. Der Vorschlag zur Deckung der Folgekosten eines Bürgerbegehrens soll in Zukunft nicht mehr von dessen Initiatoren, sondern von der jeweiligen Stadtverwaltung errechnet und dann auf die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gesetzt werden.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Sportplatz-Verkauf in Preußisch-Oldendorf

<link>SPD und Grüne wollen Bürgerbegehren vereinfachen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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