Bürgerbegehren für Aschestreufeld auf Drensteinfurter Friedhof
Die Drensteinfurter FDP fordert "Freiheit für den letzten Willen". Sie hat deshalb heute mehr als 1.100 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Anlage eines Aschestreufeldes auf dem Friedhof der Stadt eingereicht. Das meldete die Initiative "Mehr Demokratie" in Köln.
Der Stadtrat hatte zu Beginn des Jahres das von den Liberalen beantragte Aschestreufeld abgelehnt. Aus christlicher Sicht entspreche das Verstreuen von Asche keinem würdigen Umgang mit Toten, so die Argumentation der Gegner. Kritiker dieser Bestattungsform weisen auf das Bedürfnis der Menschen hin, "einen konkreten Ort des Totengedenkens zu haben". Diesem Bedürfnis widerspreche das Verstreuen von Asche. Eine "Verortung der Trauer" könne nur an einem ganz konkreten Platz erfolgen, nicht aber auf einer "mehr oder weniger bestimmbaren Friedhofsfläche".
Seit 2003 haben Städte die Möglichkeit, Aschestreufelder auf ihren Friedhöfen einzurichten. Das Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht auf öffentlichen Friedhöfen das nebeneinander von unterschiedlichen Bestattungsformen vor.
Laut FDP haben viele Bürger den Wunsch, auch in Drensteinfurt alternative Bestattungsmöglichkeiten zu nutzen. Hierbei spielten nicht nur religiöse sondern auch praktische Überlegungen eine Rolle. Einige Menschen hätten keine Angehörigen mehr, welche die Grabstätten pflegen könnten oder sie wollten ihre Beerdigung günstiger gestalten, um ihr Geld nach dem Tod einem guten Zweck zukommen zu lassen. Im Rahmen der Umgestaltung des Drensteinfurter Friedhofs solle daher ein Aschestreufeld eingerichtet werden.
Das Bürgerbegehren in Drensteinfurt ist nach Angaben von Mehr Demokratie das zweite zur Frage alternativer Bestattungsformen in NRW. Im Februar 2007 hatte ein Bürgerbegehren für die Anlage eines Friedwaldes in Möhnesee im Bürgerentscheid zwar eine Mehrheit der Abstimmenden erhalten, jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht. Der Bürgerentscheid war deshalb ungültig.
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