Pressemitteilung

FDP findet Bayern sozialistisch

Parteitag gegen Bürgerentscheid-Reform nach bayerischem Vorbild

Die nordrhein-westfälische FDP hält Bayern für ein sozialistisch geprägtes Bundesland. Diese Schlussfolgerung zieht zumindest die Initiative "Mehr Demokratie", nachdem die Liberalen am Wochenende eine Bürgerentscheid-Reform nach bayerischem Vorbild für NRW abgelehnt hatten.

 

Die Delegierten wandten sich gegen eine Streichung der Anforderung eines Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung. Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen einen solchen Vorschlag immer dann erstellen, wenn ihr Begehren im Erfolgsfall erhöhte Ausgaben oder verminderte Einnahmen für die Gemeinde zur Folge hätte. Jürgen Mußmann, Vorsitzender der FDP im Kreis Steinfurt, sieht hierin ein Einfallstor für Versuche, sich unliebsamer Bürgerbegehren auf allzu einfache Weise zu entledigen. Tatsächlich ist ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren in NRW. Jedes sechste Bürgerbegehren beißt sich daran die Zähne aus. Mussmann wollte mit seinem Antrag Bürgerbegehren in Zukunft deshalb mühsame Kostenberechnungen ersparen.

 

Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, sah hierdurch sozialistische Verhältnisse in NRW einkehren. Er befürchtet, dass die Wähler per Bürgerentscheid für die Städte und Gemeinden unwirtschaftliche Entscheidungen treffen. Die Mehrheit der Delegierten teilte diese Auffassung und lehnte den Antrag ab.

 

"Uns war noch gar nicht bekannt, dass Bayern ein sozialistischer Freistaat ist", kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Entscheidung süffisant. In Bayern ist für Bürgerbegehren kein Kostendeckungsvorschlag notwendig. Diese Regelung war 1995 per Volksentscheid nach einem auch von der FDP unterstützen und von Mehr Demokratie organisierten Volksbegehren eingeführt worden. Seitdem gab es im Freistaat fast 1.900 Bürger- und Ratsbegehren sowie rund 700 Bürgerentscheide. "Keine bayerische Gemeinde ist hierdurch finanziell ruiniert worden, ganz im Gegenteil", erläuterte Slonka. Oft verhinderten die Bürger auf diesem Weg zu hohe Ausgaben.

 

"Die Frage der Folgekosten eines Bürgerentscheids gehört natürlich in die öffentliche Diskussion, aber nicht auf die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens", so der Geschäftsführer weiter. Letztlich sei diese Anforderung sogar absurd, weil der Kostendeckungsvorschlag unverbindlich sei und er beim dem Begehren folgenden Bürgerentscheid keinerlei Rolle mehr spiele. "Wer das Kostenbewusstsein der Bürger schärfen will, muss diese über die kommunalen Steuern und Abgaben selber entscheiden lassen", forderte Slonka. Er verwies auf positive Erfahrungen mit so genannten Finanzreferenden in der Schweiz. Die Eidgenossen betätigten sich dort oft als effektive Schuldenbremser.

 

Mehr Informationen: <link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente