Pressemitteilung

Experten für mehr Wählermacht

Breite Unterstützung für Reform in Landtagsanhörung

Namhafte Wahlrechtsexperten befürworten eine Stärkung der Wählermacht bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Bei einer Landtagsanhörung plädierten sie dafür, den Bürgern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Räte zu geben.

 

„Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass die Menschen zusätzliche Auswahlmöglichkeiten gerne nutzen“, sagte Tim Weber für die Initiative „Mehr Demokratie“. Er verwies auf die positiven Erfahrungen in 13 Bundesländern mit dem so genannten Kumulieren und Panaschieren. Bei diesem Wahlrecht können die Bürger die Listenreihenfolge der Ratskandidaten noch einmal dadurch verändern, dass sie gezielt Stimmen an ihre persönlichen Favoriten vergeben. Derzeit können die Wähler in NRW nur starre Kandidatenlisten ankreuzen und einen Direktkandidaten in ihrem Wahlbezirk auswählen.

 

„Ein Wahlrecht mit einem echten Personenwahlelement kann einer Politik- oder Parteienverdrossenheit entgegen wirken, wenn die Gewählten die Anliegen ihrer Wähler besser aufgreifen“, meint Martin Fehndrich vom Internetportal Wahlrecht.de. Die Chance dazu werde durch die Personenwahl größer. Dies bestätigt auch Joachim Bordt, Landrat im niedersächsischen Landkreis Harburg, in seiner schriftlichen Stellungnahme. Die Wähler nutzten das Kumulieren und Panaschieren aktiv und zielgerichtet, um auf die Zusammensetzung der Räte und Kreistage einzuwirken.

 

Der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund stehen einer Wahlrechtsreform ebenfalls wohlwollend gegenüber. Mit der Einführung des Kumulierens und Panaschierens eröffne sich den Wählern eine größere Möglichkeit zu einer differenzierteren Wahl, heißt es in der Stellungnahme des Städtetages. Nach Meinung des Städte- und Gemeindebundes wären Parteien und Wählergemeinschaften bei der Einführung dieses Wahlrechts bemüht, „Kandidaten aufzustellen, die bei den Bürgern angesehen sind und mit denen das Parteiprogramm umgesetzt werden kann“. Einen negativen Einfluss auf die Wahlbeteiligung oder den Anteil ungültiger Stimmen sehen die Interessenvertreter der NRW-Kommunen nicht.

 

Die Anhörung war Folge eines Antrags der FDP, mit dem die Liberalen die Landesregierung im Sommer aufgefordert hatten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlrechts einzubringen. Die Linke unterstützt die Initiative der FDP prinzipiell. Die Grünen konnten sich als Befürworter des Kumulierens und Panaschierens in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzen. Die Sozialdemokraten lehnen wie die CDU eine Wahlrechtsänderung ab, weil sie darin eine Überforderung und Abschreckung der Wähler sehen.

 

Mehr Informationen:

 

<link>Kommunalwahl - Mehr Demokratie beim Wählen

<link fileadmin pdfarchiv stellungnahmen>Stellungnahme von Mehr Demokratie zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren (pdf)

Pressesprecher


Jens Mindermann
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Fakten und Argumente