Pressemitteilung

Erst prüfen, dann sammeln

Duisburger FDP will mehr Rechtssicherheit für Bürgerbegehren

Die Duisburger FDP setzt sich dafür ein, dass Unterschriften für Bürgerbegehren nicht unnötig im Papierkorb landen. Zur Sitzung des Stadtrates am kommenden Montag haben die Liberalen einen Antrag gestellt, nach dem die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren in Zukunft vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden sollen. Stimmt der Rat diesem Antrag zu, übernimmt Duisburg in NRW damit eine Vorreiterrolle.

 

Schon jetzt können sich die Initiatoren von Bürgerbegehren durch die Gemeindeverwaltung beraten lassen. Eine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit Ihres Bürgerbegehrens erhalten Sie dort jedoch nicht. Über die formelle Richtigkeit der Unterschriftenliste entscheidet der Rat erst, nachdem für das Bürgerbegehren genug Unterschriften gesammelt wurden. Werden dann Fehler festgestellt, war der ganze Aufwand für die Unterschriftensammlung umsonst.

 

„Bürger machen als juristische Laien immer wieder unnötige Fehler, die man durch eine Vorprüfung von Bürgerbegehren ausbügeln kann“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. So muss die Fragestellung, über die die Wähler bei einem Bürgerentscheid abstimmen, so formuliert sein, dass die Verwaltung daraus einen Handlungsauftrag ableiten kann. Auch sachlichen Fehler in der Begründung können ein Unzulässigkeitsgrund sein.

 

In Duisburg sind bereits mehrere Bürgerbegehren über juristische Fallstricke gestolpert. Erst im vergangenen Jahr hatte der Rat ein Begehren gegen den Verkauf eines Grund-stücks am Wambachsee für unzulässig erklärt. 2008 waren 14.481 Unterschriften gegen den Verkauf von Anteilen am städtischen Klinikum wegen eines Fehlers nichts wert.

 

Die FDP fordert deshalb die Prüfung von Bürgerbegehren nach niedersächsischem Vorbild. Dort können die Begehrensinitiatoren bei der Anmeldung ihrer Bürgerbegehren beantragen, dass der Hauptausschuss des Rates unverzüglich über die Zulässigkeit ihres Bürger-begehrens entscheidet. Der Düsseldorfer Landtag hatte Mitte Oktober einen Antrag der Liberalen für eine Verbesserung in diese Richtung mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt.

 

„Wenn der Landtag sich verweigert, sollten die Kommunen die Sache selber in die Hand nehmen. Den Vorstoß der Duisburger FDP begrüßen wir deshalb“, erklärt Trennheuser. Er hofft, dass der Antrag der Liberalen im Rat eine Mehrheit findet.

 

Mehr Informationen: <link http: nrw.mehr-demokratie.de>„Auswüchse bei der Unterschriftenprüfung“

Pressesprecher


Jens Mindermann
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