Pressemitteilung

Erneut Bürgerbegehren in Bonn falsch berechnet

Kostenschätzung laut Gericht „nicht plausibel“ und „unzutreffend“

Bereits zum zweiten Mal hat die Stadt Bonn die Folgekosten eines Bürgerbegehrens falsch berechnet. Diesmal ist der Fehler auch gerichtsfest. Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern festgestellt, dass die Kostenschätzung der Stadt gegen das dort geplante Zentralbad in Teilen „nicht plausibel“ und „unzutreffend“ ist. Nach bisheriger Meinung der Stadt würde das Bürgerbegehren die Stadt im Erfolgsfall in den nächsten 30 Jahren 66,7 Millionen Euro kosten. Jetzt muss die Stadt neu rechnen.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung nach einer Abschaffung der Kostenschätzung für Bürgerbegehren. „Der Fall Bonn zeigt, dass diese Anforderung an Bürgerbegehren dazu genutzt werden kann, diese schlecht zu rechnen und damit deren Erfolgschancen zu schmälern. Die Kostenfrage gehört deshalb in die öffentliche Debatte, aber nicht als notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auf jede Unterschriftenliste“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Absurd sei auch, dass die bisher schon gesammelten Unterschriften trotz einer falschen Kostenschätzung gültig blieben. „Das zeigt, wie sinnlos und überflüssig der ganze Tanz um die Kostenfrage ist“, so Trennheuser weiter.

 

Bereits beim Bürgerbegehren gegen ein Einkaufszentrum im Bonner Viktoriakarree vor drei Jahren hatte sich die Stadt zweimal verrechnet und musste ihre Zahlen entsprechend korrigieren. Auch in anderen Kommunen kam es wegen der Kostenschätzung zu Problemen. So hatte sich auch die Stadt Essen bei einem Bürgerbegehren verrechnet. In Langenfeld gab es eine Kostenschätzung für etwas ganz anderes, als es das Bürgerbegehren gefordert hatte. In Elsdorf sah sich die Verwaltung bei gleich zwei Bürgerbegehren mit der Kostenfrage überfordert.

 

Ähnlich geht es derzeit auch der Verwaltung der Stadt Porta Westfalica. Dort warten die Initiatoren eines Bürgerbegehrens für den Erhalt von zwei Grundschulen seit mittlerweile 113 Tagen auf ihre Kostenschätzung. Das ist schon jetzt ein NRW-weiter Rekord. Nichtsdestotrotz hat die Stadt die Bürgerbegehrensinitiatoren vor wenigen Tagen auf eine Kostenmitteilung erst in weiteren zwei Monaten vertröstet.

 

Mehr Demokratie fordert die Landesregierung auf, nicht nur wie geplant die Durchführung von Bürgerbegehren durch die Einführung einer Vorprüfung zu erleichtern, sondern auch die Kostenschätzung als Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen. „Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW gibt es mehr als die eine Baustelle, die CDU und FDP schließen wollen“, sagt Mehr Demokratie-Geschäftsführer Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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