Die Initiative startete insgesamt drei Bürgerbegehren, um das Freibad zu erhalten und ein interkommunales Schwimmbad zu verhindern. Das erste Bürgerbegehren für eine Sanierung wurde Ende Oktober 2021 als initiierendes Bürgerbegehren gestartet. Während der Unterschriftensammlung entschied sich der Gemeinderat im laufenden Verfahren gegen eine Sanierung des Freibads. Als Folge wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Daraufhin startete die Initiative gleich zwei weitere Bürgerbegehren, die sich jeweils gegen zwei Ratsbeschlüsse richteten. Innerhalb von nur drei Wochen konnte die Initiative auch für die beiden sogenannten kassierenden Bürgerbegehren je rund 1.800 Unterschriften sammeln, 1.200 waren mindestens nötig. Das Bürgerbegehren für eine Sanierung des Freibades wurde für zulässig erklärt, das dritte Bürgerbegehren richtete sich gegen ein interkommunales Schwimmbad und wurde aufgrund der Fragestellung als ungültig erklärt. Da der Gemeinderat das Bürgerbegehren zur Sanierung des Freibades für zulässig erklärte, es aber nicht inhaltlich übernahm, kam es zum Bürgerentscheid.
Der gestrige Bürgerentscheid war bereits der zweite Bürgerentscheid in Niederkrüchten. Der erste fand 2015 zum Bau eines Supermarktes statt, scheiterte aber am Zustimmungsquorum. Insgesamt gab es mit dem Bürgerentscheid in Niederkrüchten in diesem Jahr bereits neun Bürgerentscheide, das sind mehr als in den Jahren 2020 und 2021 zusammen. Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis Mitte August 2022 somit insgesamt 929 Verfahren, von denen 282 zu Bürgerentscheiden führten.
Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Direktdemokratischer Aufbruch in NRW: Mehr Demokratie veröffentlicht Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2022