Pressemitteilung

Entgelte für Müllverbrennung immer noch geheime Kommandosache

Neun Kreise und Kommunen verweigern Transparenz für die Abfallgebührenzahler

Das Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“ hat neun Kreise und kreisfreie Kommunen in NRW zu „Heimlichtuern des Monats“ ernannt. Das Bündnis aus Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Mehr Demokratie, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung der Kreise Heinsberg, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Hochsauerland, Rhein-Kreis-Neuss sowie der kreisfreien Kommunen Bottrop, Essen und Gelsenkirchen, die Kosten für die Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen zu nennen. Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und Kreise an die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) und sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

 

„Die Höhe der Verbrennungsentgelte muss nach unserer Auffassung klar aus der Kalkulation der Abfallgebühren hervorgehen, denn nur so können die Verbraucher nachvollziehen, wie sich die Gebühren zusammensetzen. Hier ist der Landesgesetzgeber gefordert“, sagt Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.

 

Da die Kosten der Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen einen überragenden Teil der Abfallgebühren ausmachen, fragt der Bund der Steuerzahler NRW seit Ende der 90er Jahre bei seinem jährlichen Gebührenvergleich ab, was die Entsorgung einer Gewichtstonne Hausmüll in einer der 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW bzw. einer der vier mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) kostet.

 

Die Verweigerung der Auskunft zu den Verbrennungsentgelten wird unterschiedlich begründet. Allen Antworten ist jedoch eines gemeinsam: Für den Verbraucher wird keine Transparenz hergestellt. Einigen Kreisen will weder bekannt sein, in welchen Anlagen ihre Abfälle entsorgt werden, noch wie hoch der Entsorgungspreis ist. Im Kreis Heinsberg nennt man die Entsorgungsanlagen, hüllt sich aber bei den Preisen in Schweigen. Der Hochsauerlandkreis weiß lediglich, dass er einen Behandlungspreis entrichtet. Der Kreis Soest spricht von einem differenzierten Entsorgungskonzept mit vorgeschalteter Brennstoffgewinnung für die Zementindustrie und erklärt, dass er keine MVA oder MBA nutze.

 

Der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Rhein-Kreis-Neuss wollen den Preis wegen der Vertraulichkeit der Verträge nicht nennen. Die Städte Bottrop und Essen schweigen wegen eines laufenden Verwaltungsstreitverfahrens des Bundes der Steuerzahler mit der Stadt Bottrop zu den Verbrennungsentgelten, und auch Gelsenkirchen verweigert die Auskunft. Der Kreis Steinfurt macht wiederholt keine Angaben, dabei war er mit dem Kreis Heinsberg und dem Rheinkreis Neuss bereits 2014 zum Heimlichtuer bei den Müllverbrennungsentgelten gekürt worden.

 

Nach dem Landesabfallgesetz müssen die Kreise und Kommunen wissen, wo ihre Abfälle entsorgt werden und dann auch zu welchem Preis. Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ fordert. Seit April 2014 kürt das Bündnis regelmäßig öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Seit dem Start der Initiative wurde die Negativauszeichnung bereits 24 Mal vergeben.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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