Pressemitteilung

Düsseldorfer Rat beschließt Bürgerentscheid

Ratsmehrheit lenkt nach Gerichtsurteil zu Bürgerbegehren ein

Die Düsseldorfer werden im kommenden Jahr über den Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof entscheiden. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in der vergangenen Woche angeordnet hatte, dass das Bürgerbegehren gegen den Grundstücksverkauf umgehend für zulässig zu erklären ist, lenkte die Ratsmehrheit aus CDU und FDP in der gestrigen Ratssitzung ein.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren im September und November mit den Stimmen von CDU und FDP zweimal für unzulässig erklärt, weil es Bauleitplanungsfragen berühre. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren hierzu aus. Nach Auffassung des OVG steht ein Grundstücksverkauf aber in keiner direkten Verbindung zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Deshalb seien Bürgerbegehren gegen Grundstücksverkäufe erlaubt.

 

Mitte Oktober hatte Oberbürgermeister Erwin zusammen mit der FDP-Fraktionsvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof an die Victoria-Versicherung unterzeichnet und den Verkauf abgewickelt. Der Stadtrat hatte den Beschluss bestätigt. Laut Oberverwaltungsgericht ist ein sachlicher Grund für die Vertragsschließung schon zu diesem Zeitpunkt aber nicht ersichtlich. Der einzige Zweck des Dringlichkeitsbeschlusses sei es gewesen, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen und damit die Willensbildung auf direkt-demokratischem Wege zu verhindern. Der wahre Sinn des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses habe darin gelegen, einen Verkaufsstopp mit Hilfe der nur zwei Tage später in Kraft getretenen aufschiebenden Wirkung für Bürgerbegehren und einen darauf folgenden Bürgerentscheid zu umgehen, so die Richter.

 

"Wir freuen uns über den glücklichen Ausgang der Auseinandersetzung", kommentierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Ratsentscheidung. "Hätte man einen Beschluss des OVG zu einem ähnlichen Bürgerbegehren aus dem Sommer dieses Jahres allerdings besser gelesen, hätte man sich die Beschädigung der politischen Kultur in Düsseldorf ersparen können", so Schily weiter.

 

Der Bürgerentscheid über den Grundstücksverkauf muss binnen drei Monaten nach Ratsbeschluss stattfinden. Die Ratsopposition wünscht sich einen gemeinsamen Termin mit einer Abstimmung über ein weiteres bereits eingereichtes Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks auf dem Jan-Wellem-Platz am 9. März.

 

<link>Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof"

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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