Köln - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzklage des Landes Berlin hat die Initiative Mehr Demokratie auf die Wirkung der direkten Demokratie als Schuldenbremse aufmerksam gemacht. "Erfahrungen aus anderen Ländern beweisen, dass Volksbegehren und Volksentscheid als effektive Kostenbremse wirken", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Freitag in Köln. In Nordrhein-Westfalen schließt die Landesverfassung Volksbegehren zu so genannten Finanzfragen aus.
Laut Mehr Demokratie sind die Erfahrungen mit Volksbegehren zu Finanzfragen in anderen Ländern durchweg gut. "In der Schweiz und den USA haben sich die Bürger meist als effektive Kostenkontrolleure und Schuldenbremser erwiesen", so Schily. In Deutschland erlauben bisher nur die Bundesländer Berlin und Sachsen in gewissem Rahmen Volksbegehren zu Finanzfragen. In Berlin hatten im September 85 Prozent der Wähler in einem Volksentscheid einer Änderung der Landesverfassung zugestimmt, die finanzwirksame Volksbegehren erlaubt. Die Berliner bestätigten damit eine im Frühjahr vom Berliner Abgeordnetenhaus fast einstimmig beschlossene Regelung.
In Berlin hatte sich vor drei Jahren ein Volksbegehren für die Rücknahme der Risikobürgschaft des Landes Berlin für die Berliner Bankgesellschaft in Höhe von fast 22 Milliarden Euro eingesetzt. Das Volksbegehren war 2004 wegen Eingriffs in den Landeshaushalt für unzulässig erklärt worden.
Das Bundesland Berlin hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine stärkere finanzielle Unterstützung durch den Bund einklagen wollen, um seine Schulden von 60 Milliarden Euro abbauen zu können. Als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil zur Berliner Finanzklage will die Bundesregierung mit einem Gesetz verhindern, dass sich die Länder hoch verschulden. Laut Schuldenbericht des Finanzministeriums belaufen sich die Schulden des Landes Nordrhein-Westfalen auf rund 113 Milliarden Euro.
"NRW sollte sich an Berlin ein Beispiel nehmen und ebenfalls finanzwirksame Volksbegehren zulassen", forderte Schily.
<link>Hintergrund: Finanzen – Begehren verboten