Pressemitteilung

Direktdemokratischer Aufbruch in NRW: Mehr Demokratie veröffentlicht Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2022

Bereits sieben Bürgerentscheide in sechs Monaten

In der ersten Jahreshälfte 2022 gab es deutlich mehr Bürgerentscheide als in den Jahren zuvor. Während allein in den letzten sechs Monaten sieben Abstimmungen stattfanden, gab es 2020 und 2021 übers ganze Jahr jeweils nur vier Bürgerentscheide. Das geht aus der heute (13.7.22) von Mehr Demokratie in Köln veröffentlichten Bürgerbegehrensbilanz für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 hervor. „Coronabedingt fanden zwei Jahre deutlich weniger Bürgerbegehren und kaum Bürgerentscheide statt. Seit Anfang des Jahres ist das anders, es herrscht geradezu Aufbruchsstimmung! Direktdemokratisch geht es wieder los, das zeigt sich auch an den vielen Bürgerentscheiden“, so Achim Wölfel, Landesgeschäftsführer Mehr Demokratie NRW.

Schulen und Schwimmbäder stellen wie auch im letzten Jahr die häufigsten Themen für Bürgerbegehren dar. Zu beiden Themen gab in diesem Jahr je vier Bürgerbegehren. In Mönchengladbach, Tönisvorst, Hüllhorst und Siegen laufen jeweils Verfahren, die den Erhalt von Schulen zum Gegenstand haben. In Herne und Niederkrüchten wurden im ersten Halbjahr jeweils zwei Bürgerbegehren zu Schwimmbädern gestartet. „Öffentliche Infrastruktur ist ein Dauerbrenner unter den Themen kommunaler Bürgerbegehren. Gut, dass die Bürgerinnen und Bürger hier mitentscheiden dürfen!“, so Wölfel weiter.

Insgesamt wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres 16 Bürgerbegehren neu eingeleitet und 13 Verfahren abgeschlossen. Von den abgeschlossenen Verfahren mündeten sechs in einem Bürgerentscheid, zwei wurden jeweils vom Stadt- oder Gemeinderat angenommen und fünf aus unterschiedlichen Gründen für unzulässig erklärt. Insgesamt sieben Mal wurden die Bürger in NRW an die Abstimmungsurne gerufen, um über sechs Bürgerbegehren und ein Bürgermeister-Abwahlbegehren zu entscheiden.

Die Bürgerentscheide im Überblick
So fand in Kaarst am 6. März der deutschlandweit erste Bürgerentscheid über einen sogenannten Radentscheid statt, wobei eine Mehrheit der Abstimmenden gegen die Forderungen des Fahrrad-Bürgerbegehren stimmte. In Haan und Hagen stimmten die Bürger am 13. März ab, in Haan entschied sich eine Mehrheit der Abstimmenden gegen Radschutzstreifen auf einer Bundesstraße, in Hagen scheiterte der Bürgerentscheid zur Sanierung des Lennebades am Zustimmungsquorum. Dieses besagt, dass ein Bürgerentscheid nur dann gültig ist, wenn neben der Mehrheit der Abstimmenden auch eine bestimmte Anzahl an Abstimmungsberechtigten für ein Bürgerbegehren stimmt. Parallel zur Landtagswahl im Mai fanden gleich drei Abstimmungen statt: In Hürtgenwald stimmten die Bürger in einem Abwahlbegehren für die Abwahl des Bürgermeisters, in Roetgen für den Ausbau von Windkraftanlagen und in Unna bereits zum zweiten Mal über die Sanierung der Eishalle ab. Anders als beim ersten Bürgerentscheid im Jahr 2019 stimmte eine Mehrheit dieses Mal gegen eine Sanierung. Zuletzt wurde in Wuppertal über eine Bewerbung als Austragungsort der Bundesgartenschau 2031 abgestimmt, eine Mehrheit sprach sich für eine Bewerbung der Stadt aus.

Zwei weitere Bürgerentscheide in der zweiten Jahreshälfte sind bereits für Ende August angesetzt. In Niederkrüchten wird über die Sanierung eines Freibades abgestimmt. Im Kreis Düren wird über die Umbenennung des Kreises abgestimmt. Der Bürgerentscheid wird als reine Briefabstimmung durchgeführt und alle Bürger bekommen die Abstimmungsunterlagen automatisch zugesandt. Bei der automatischen Zusendung der Abstimmungsunterlagen handelt es sich um eine Forderung von Mehr Demokratie. „Grundsätzlich sollte die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen möglichst einfach für die Bevölkerung sein. Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, so Wölfel. 

Hintergrund
Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis Ende Juni 2022 insgesamt 927 Verfahren. Diese unterteilen sich in 896 Bürgerbegehren und 31 Ratsbürgerentscheide. Insgesamt fanden 280 Bürgerentscheide statt. 308 der 927 Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt, was einem Anteil von rund 33 Prozent entspricht.

Stichtag der Analyse war der 30. Juni 2022. Als Grundlage diente die „Datenbank Bürgerbegehren“. Die Daten werden in einem Kooperationsprojekt zwischen der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg erhoben. Unterstützt wird das Projekt von Mehr Demokratie e.V. Nicht berücksichtigt wurden Bürgerbegehren, die nur angekündigt oder öffentlich diskutiert wurden.

 

Weiterführende Informationen:

  1. Pressemitteilung: Bürgerentscheid Kreis Düren: Mehr Demokratie begrüßt automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen
  2. Pressemitteilung: Gleich drei Bürgerentscheide parallel zur Landtagswahl in NRW
  3. Pressemitteilung: Trotz klarer Mehrheiten: Nur einer von zwei Bürgerentscheiden zählt
  4. Pressemitteilung: Keine Mehrheit für Fahrrad-Bürgerbegehren in Kaarst
  5. Pressemitteilung: Der Frühling in NRW steht ganz im Zeichen der direkten Demokratie!
  6. Die Datenbank Bürgerbegehren

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