Vergleichbare Initiativen für Insektenschutz und Artenvielfalt gab es zuvor in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen. Besonders das bayrische Volksbegehren „Rettet die Bienen“ aus dem Jahr 2019 erhielt viel mediale Aufmerksamkeit. Es war das erste Volksbegehren für mehr Artenvielfalt in Deutschland. Fast 2 Millionen Menschen unterschrieben innerhalb der vorgegebenen Frist von 14 Tagen, der Landtag nahm die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens unverändert an. In Baden-Württemberg und Niedersachsen wurde die Unterschriftensammlung frühzeitig beendet, da Kompromisse mit der Landesregierung geschlossen wurden. In Brandenburg gab es zwei Initiativen für Artenschutz, eine wurde für unzulässig erklärt. Beide Initiativen befinden sich mit dem Land Brandenburg in einem Moderationsprozess.
Die Volksinitiative „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ ist bereits die 22 Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen seit Einführung des Instruments im Jahr 2002. Eine Volkinitiative ist im Gegensatz zu einem Volksbegehren unverbindlich, das bedeutet der Landtag muss sich zwar mit dem Anliegen der Initiative befassen, bei einer Ablehnung kommt es jedoch nicht zum Volksentscheid. Bisher wurden nur zwei Volksinitiativen vom nordrhein-westfälischen Landtag angenommen: Die Initiative „Aufbruch Fahrrad“ (2018), die sich für eine bessere Fahrrad-Infrastruktur in NRW einsetzte und die Initiative „Diätenreform“ (2005), bei der es um eine Reform der Diätenversorgung von Landtagsabgeordneten ging. Neben der Volksinitiative „Artenvielfalt“ sammelt aktuell noch eine weitere Volksinitiative Unterschriften. Die Itiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE“ setzt sich für Verbesserungen im Krankenhaussektor ein.
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