Von den insgesamt 100 Volksbegehren fanden gerade einmal drei im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen statt, so Wölfel. Lediglich im Saarland, in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden weniger Volksbegehren ausgelöst. Mehr als jedes fünfte (21) Volksbegehren wurde in Bayern gestartet, 16 Volksbegehren gab es in Hamburg, in Brandenburg 14, in Berlin nun 11, in Schleswig-Holstein sechs, in Thüringen gingen bisher fünf Volksbegehren an den Start, in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils vier. In Niedersachsen gab es wie in Nordrhein-Westfalen nur drei Verfahren.
Erreicht ein Volksbegehren das notwendige Unterschriftenquorum und lehnt das Landesparlament das Volksbegehren inhaltlich ab, gelangt das Verfahren in die nächste Stufe: Es kommt zum Volksentscheid. Aus den bislang 100 Volksbegehren entstanden bundesweit bisher 24 Volksentscheide. In Nordrhein-Westfalen gab es noch keinen einzigen Volksentscheid. Ursache hierfür seien laut Wölfel die hohen Hürden für Volksbegehren. Mehr Demokratie fordert deshalb eine Absenkung der Unterschriftenhürde, die Abschaffung des sogenannten Beteiligungsquorums sowie die Möglichkeit, auch finanzwirksame Fragestellungen mit einem Volksbegehren aufzugreifen.
Neben dem Instrument des Volksbegehrens gibt es in Nordrhein-Westfalen auch die Möglichkeit einer sogenannten Volksinitiative. Eine Volkinitiative ist im Gegensatz zu einem Volksbegehren unverbindlich, das bedeutet der Landtag muss sich zwar mit dem Anliegen der Initiative befassen, bei einer Ablehnung kommt es jedoch nicht zum Volksentscheid. Für Volksinitiativen gelten niedrigere Anforderungen als für Volksbegehren.
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