Pressemitteilung

Datenschutzbericht NRW: Oberste Datenschützerin spricht sich für mehr Transparenz aus

Mehr Demokratie erneuert Forderung nach einem Transparenzgesetz 

Gestern (22.6.) wurde der Datenschutzbericht des Landes NRW veröffentlicht. Dieser zeige laut der Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, dass das Land NRW bei der Bereitstellung von Informationen hinter anderen Bundesländern zurück hinke. Sie verweist dabei auf Länder wie Hamburg oder Schleswig-Holstein, die statt eines bloßen Informationsfreiheitsgesetztes ein weitgehenderes Transparenzgesetz hätten. Mehr Demokratie fordert im Rahmen des Transparenzbündnisses „NRW blickt durch“ ebenfalls die Einführung eines solches Transparenzgesetzes für NRW. „Transparenz schafft Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern und nur wer weiß, was passiert, kann sich auch auf Augenhöhe mit dem Staat auseinandersetzen“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Bislang können Bürger in NRW über das Informationsfreiheitsgesetz zwar Informationen anfragen, das sei laut Wölfel in der Regel aber mühselig, teuer und nicht immer erfolgreich. Mit einem echten Transparenzgesetz wie in Hamburg oder Schleswig-Holstein müssten Informationen proaktiv von staatlicher Seite veröffentlicht werden. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung findet sich zwar ein Prüfauftrag für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes. Bislang sei hier laut Wölfel aber noch nichts passiert. Das deckt sich auch mit der Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Gayk bei der Vorstellung des Datenschutzberichtes am gestrigen Donnerstag.

Mehr Demokratie NRW fordert seit Jahren die Einführung eines Transparenzgesetzes. Das Bündnis „NRW blickt durch“, dem neben Mehr Demokratie NRW der Bund der Steuerzahler NRW, Transparency International Deutschland, NABU NRW, Netzwerk Recherche und Offene Kommunen NRW angehören, legte bereits im Februar 2014 einen Entwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (TIFG NRW) vor. Es würde Behörden verpflichten, von sich aus umfangreiche Informationen, etwa zu Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften in einem öffentlich einsehbaren und kostenlosen Informationsregister zu veröffentlichen.

 

Weiterführende Informationen

  1. Datenschutzbericht: NRW hinkt bei Transparenz hinterher
  2. Homepage des Bündnisses „NRW blickt durch“
  3. Pressemitteilung: 20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz in NRW: Zeit für ein echtes Transparenzgesetz

Pressesprecher


Jens Mindermann
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