Pressemitteilung

Bürgermeisterin will Stadtrat auflösen

Stadtoberhaupt reagiert auf Abwahlantrag des Meckenheimer Rates

Erstmals will eine Bürgermeisterin in Nordrhein-Westfalen einen Stadtrat auflösen. Einen entsprechenden Antrag hat die Meckenheimer Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU) nach eigenen Angaben bei der Düsseldorfer Landesregierung eingereicht. Kempen reagiert damit auf einen Antrag zur ihrer Abwahl, den 34 von 40 Ratsmitgliedern in der vergangenen Woche an die Vize-Bürgermeisterin der Stadt übergeben hatten. Das meldete die Initiative "Mehr Demokratie" am Dienstag in Köln.

 

In dem von allen Fraktionen unterstützten Antrag werden Kempen politische Alleingänge und eine Schädigung der Stadt vorgeworfen. Die Bürgermeisterin beachte Ratsbeschlüsse nicht, informiere den Rat nicht über wichtige Dinge, eigne sich bei ihren Alleingängen Kompetenzen des Rates an und befolge Anweisungen der Kommunalaufsicht nicht. Eine Zusammenarbeit mit Kempen sei nicht möglich, weswegen man das Abwahlverfahren eingeleitet habe, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

 

Die Bürgermeisterin sieht sich hingegen vom Rat in ihrer Tätigkeit behindert. Eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Aufgaben sei "aufgrund von zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen und der Verweigerungshaltung des Rates nicht mehr gesichert". Um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, sehe sie sich zum jetzt gestellten Auflösungsantrag gezwungen.

 

Für einen Antrag zur Abwahl der Bürgermeisterin fordert die Gemeindeordnung eine Zweidrittel-Mehrheit des Rates. Wird diese erreicht, kommt es zum Bürgerentscheid, indem neben der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für den Abwahlantrag stimmen müssen. Solche Abwahlverfahren wurden in NRW bisher erst zweimal eingeleitet. 2002 wählten so die Bürger im münsterländischen Ennigerloh ihren Bürgermeister Hans-Ulrich Brinkmann (SPD) aus dem Amt. Ihm waren unseriöse Kreditgeschäfte vorgeworfen worden. 2006 lehnten die Bürger der Eifelstadt Nideggen einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU) mehrheitlich ab.

 

Die Landesregierung kann das Innenministerium zur Auflösung eines Rates ermächtigen, wenn er dauernd beschlussunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist. Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Auflösung muss eine Neuwahl der Gemeindevertretung stattfinden.

 

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Pressesprecher


Jens Mindermann
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