Pressemitteilung

Bürgermeister-Pensionen im Verborgenen

Transparenz-Bündnis kritisiert Auskunftsverweigerung von Kommunen

Das Bündnis „NRW blickt durch“ kritisiert, dass nach den jüngsten Bürgermeisterwahlen mehrere Kommunen die Auskunft über die Pensionen von abgewählten Bürgermeistern verweigern. „Auf unsere Anfrage hin haben sieben von acht angesprochenen Städten keine Zahlen herausgeben wollen. Wenn die Bürger nicht erfahren, wie viel von ihren Steuern an ehemalige Bürgermeister geht, ist das ein Skandal“, sagt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Sein Verein ist zusammen mit Mehr Demokratie, dem Naturschutzbund und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland Träger des Transparenz-Bündnisses.

 

Der Bund der Steuerzahler hatte sich nach den Wahlen für die Versorgungsansprüche der abgewählten Bürgermeister interessiert, die nur eine Wahlperiode im Amt waren. Von Interesse war dabei, ob die großzügigen Anrechnungsmöglichkeiten im Versorgungsrecht für die kommunalen Wahlbeamten voll ausgeschöpft wurden. Grundsätzlich besteht ein Versorgungsanspruch nach acht ruhegehaltfähigen Dienstjahren und Vollendung des 45. Lebensjahres.

 

Das Versorgungsrecht sieht speziell für die kommunalen Wahlbeamten eine besondere Regelung vor: So genannte förderliche Dienstzeiten wie etwa eine frühere berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, die für das Wahlamt förderlich ist, können bis zu vier Jahren ebenso angerechnet werden wie Ausbildungs- und Studienzeiten. Über eine Anrechnung entscheidet der Stadtrat. Hierbei hat der Rat einen großen Ermessensspielraum.

 

Auf seine Anfrage hin hatte nur die Stadt Schwelm dem Bund der Steuerzahler mitgeteilt, dass der Bürgermeister ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit ausgeschieden sei. Die Stadt Leverkusen antwortete überhaupt nicht. Die Gemeinde Weilerswist gab erst eine Antwort, nachdem der Steuerzahlerbund auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch hingewiesen hatte, sah aber wie die Gemeinde Laer keinen Anspruch auf eine Auskunft. Auch die Stadt Grevenbroich äußerte Bedenken zum Auskunftsanspruch, teilte aber mit, dass anrechnungsfähige Vorzeiten der ehemaligen Bürgermeisterin weder bekannt, noch beantragt seien. Die Städte Nideggen und Menden beantworteten die Anfrage mit dem Hinweis auf den Datenschutz nicht inhaltlich.

 

Besonders kurios ist die Antwort aus Essen. Die Stadt behauptet, dass es einen Pensionsanspruch gebe, dass sie aber wegen der Persönlichkeitsrechte des Ex-OB Reinhard Paß keine Einzelheiten nennen könne. Zudem habe der Rat die Entscheidung über anrechnungsfähige Vordienstzeiten an die Verwaltung delegiert.

 

„So bleibt im Dunkeln, ob die Bürgermeister eine Versorgung aufgrund der Anerkennung förderlicher Zeiten erhalten und welche Tätigkeiten die Ratsleute anerkannt haben“, bemängelt Kanski. Diese „Geheimniskrämerei“ passe nicht zu den öffentlichen Ämtern, die die Gewählten über Jahre hinweg bekleideten. Das Bündnis „NRW blickt durch“ fordert deshalb ein Transparenzgesetz, das Kommunen zur Offenlegung von Bürgermeister-Pensionen verpflichten würde.

 

Mehr Informationen: <link http: www.nrw-blickt-durch.de>Transparenz-Initiative „NRW blickt durch“

Pressesprecher


Jens Mindermann
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